Willkommen im Netzwerk des DVLAB

Der DVLAB ist eine politisch und von Trägern unabhängige Berufsvereinigung. Er vertritt die Interessen von Leitungskräften aus ambulanten, teil- und vollstationären Diensten und Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe selbstbewusst und wirkungsvoll.

Die DVLAB-Mitglieder bilden in aktiven Landesverbänden starke organisierte Netzwerke zum kollegialen fachlichen Austausch. Zudem setzt der DVLAB mit seinen Klausuren, Fachtagungen und Seminaren sowie natürlich mit seinem jährlichen Bundeskongress in Berlin thematische und fachliche Impulse.

Zugleich fördert der DVLAB damit die Weiterentwicklung und strategische Neuausrichtung der Altenpflege. Für Sie als Leitungskraft gilt es, auf die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen intelligente Antworten finden. Dabei unterstützt Sie unser Verband u.a. durch Wissenstransfer und funktionierende Netzwerke. DVLAB - dieser Zusammenschluss lohnt sich!

Top Aktuell

+++ DVLAB Mitglieder-Salon ins zweite Jahr gestartet +++ Hier die vorläufigen Termine 2025 +++

  DVLAB Fachtag für Pflegeleitungen: Am 5. März in Kassel!
"Bangemachen gilt nicht! Wir packen die Herausforderungen gemeinsam professionell an!" Unter diesem Motto bietet der DVLAB Pflegeleitungen am 5. März 2025 einen Fachtag in Kassel an. Und das mit prominent besetzten Referent*innen - nämlich Karla Kämmer und Stephan Dzulko.
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  WIdO-Analyse: Eigenanteile im Heim jetzt über 2.400 Euro
Heimbewohner*innen zahlen inzwischen durchschnittlich mehr als 2.400 Euro im Monat aus eigener Tasche zu ihrer Versorgung dazu. Das hat eine soeben veröffentlichte Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ergeben.
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  DPR: Will "fördernde Mitglieder mit besonderen Rechten" auf Landesebene
Der Deutsche Pflegerat (DPR) kann künftig auch öffentlich-rechtliche Körperschaften der beruflichen Pflege auf Landesebene - zum Beispiel Landespflegekammern und Landespflegeräte - als sogenannte "fördernde Mitglieder mit besonderen Rechten" einbinden.
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  Pflegebeitrag: Seit 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen
Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das hatte der Bundesrat noch auf seiner Plenarsitzung am 20. Dezember 2024 beschlossen.
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