Wachstumsinitiative: Bundesregierung mit Maßnahmenpaket


08.07.2024 - In Zusammenhang mit den Haushaltsplänen haben sich die Koalitionsspitzen der Bundesregierung auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, das der deutschen Wirtschaft Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben soll. Mit der „Wachstumsinitiative“ sollen dem deutschen Markt – und auch der Pflege – u.a. mehr Arbeitskräfte zugeführt werden.

Unter römisch drei Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte verweist die Bundesregierung zunächst auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Fachkräftestrategie als bereits bedeutsame Maßnahmen. Diese würden jedoch noch nicht ausreichen. Auch unfreiwillig in Teilzeit Arbeitende und ältere Menschen, die gerne über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, sollen ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Dynamik in Deutschland mit einer Ausweitung oder Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit leisten können. Zudem will die Bundesregierung durch Anreize mehr internationale Arbeitskräfte für Deutschland gewinnen sowie die Integration von bereits Zugewanderten beschleunigen.

Das soll sich in konkrete Maßnahmen niederschlagen, z.B.:

• Zuschläge für Mehrarbeit über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit (mindestens 34 Stunden/Woche) hinaus sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

• Die Prämie, die Arbeitgeber*innen Teilzeitbeschäftigten für eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit zahlen, soll steuerlich begünstigt werden.

• Die Erwerbstätigkeit von Frauen soll gestärkt werden u.a. durch ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen sowie längerfristig die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV.

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung: Sie möchte die Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen. Dazu sind u.a. folgende Maßnahmen avisiert:

• Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmer*innen in die Zeitarbeit soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden.

• Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll rascher umgesetzt werden.

• Die Regelungen für den erleichterten Arbeitsmarktzugang (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung) sollen auf weitere Drittstaaten jenseits der Europäischen Union ausgeweitet sowie das derzeit geltende Kontingent für die bisherigen Staaten erhöht werden.

Als weitere wichtige Stellschraube für mehr Fachkräfte im Land erachtet die Bundesregierung ihren Plan an, Steuerrabatte für ausländische Fachkräfte für die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu schaffen: Im ersten Migrationsjahr sollen 30 Prozent des Bruttolohns steuerfrei gestellt werden, im zweiten Jahr 20 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent. Dafür sollen Lohnunter- und -obergrenzen festgelegt werden.


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