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Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 17.04.2013, Stand 19.12.2014

Das Pflege-Versicherungsgesetz trat hinsichtlich seiner leistungsrechtlichen Bestimmungen in zwei Stufen in Kraft und zwar die bei häuslicher Pflege ab 01.04.1995 und die bei stationärer Pflege ab 01.07.1996 (vgl. § 1 Abs. 5 SGB XI). Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmals in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 28.10.1996 zu den für die Pflegekassen relevanten leistungsrechtlichen Bestimmungen des PflegeVG Stellung genommen und dieses Rundschreiben kontinuierlich weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 wurde das gemeinsame Rundschreiben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband neu aufgelegt. Aufgrund des Inkrafttretens des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes erfolgte eine umfassende Überarbeitung. Von daher wurde das Gemeinsame Rundschreiben mit Datum vom 17.04.2013 neu veröffentlicht. Es wird auch weiterhin fortlaufend aktualisiert. Der aktuelle Stand wird auf den Seiten entsprechend gekennzeichnet.

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