LV Hessen: Stellungnahme zur Landespflegeverordnung


28.09.2017 - Wie berichtet lädt der DVLAB Hessen seine Mitglieder am 26. Oktober 2017 zu Jahreshauptversammlung ein. Hier noch einmal Zeit und Ort: Um 15 Uhr im Bürgermeister Gräf Haus, Hühnerweg 22, 60599 Frankfurt.

Auf der Mitgliederversammlung soll auch die geplante Landespflegeverordnung in Hessen thematisiert werden. Nach vielen Jahren der relativen Ruhe hat das Hessische Sozialministerium nun einen Entwurf dazu vorgelegt. Die vorgesehene "Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen" (HGBPAV) vom 28.08.2017 enthält nach Auffassung des DVLAB Hessen einige kritische Punkte. Der Verband hat diese benannt und dem Sozialministerium gegenüber eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt der DVLAB Hessen die Einführung einer Landespflegeverordnung und hier insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Qualifikation von Leitungskräften. Insbesondere die Regelungen zu den baulichen Vorgaben erachtet er jedoch angesichts der z.T. sogar neu errichteten Bestandsimmobilien für zu weitgehend.

Hier der Entwurf der Landespflegeverordnung

Hier die Stellungnahme des DVLAB Hessen dazu

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 354934 -