Bundesgesundheitsminister: Ist froh über das beschlossene PNOG


30.09.2026 - 14.30 Uhr: Das Bundeskabinett hat heute Vormittag das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gebilligt. Die Pressekonferenz von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (Foto) dazu ist mittlerweile gelaufen. Er hat zu einigen wenigen Punkten kurz und knapp Stellung genommen.

"Ich bin froh, dass wir heute diesen Schritt, diesen ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems gegangen sind", sagte Linnemann. "Der allgemeine Beitrag bleibt stabil bei 3,6 Prozent, der Kinderlosenbeitrag steigt um 0,3 Prozent. Bei der Beitragsbemessungsgrenze werden wir nicht wie vorgesehen um 1.000 Euro hochgehen, sondern wir gehen auf das Niveau GKV, also um 300 Euro nach oben."

Ansonsten bleibt so ziemlich alles, was bereits Linnemanns Vorgängerin Nina Warken in den Gesetzentwurf geschrieben hatte, unverändert. Lediglich die geplante Rentenkürzung wird wie vom Bundesgesundheitsminister angekündigt zurückgenommen. Die Pflegeversicherung wird die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige also weiterhin wie bisher voll übernehmen.

Alles andere – etwa der von der SPD zuvor geforderte Deckel für die Eigenbeiträge der Menschen in stationärer Pflege, die Kürzungen bei den Leistungszuschüssen für sie oder ein Ausgleich zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung – wird in die angekündigte Kommission verschoben.

Sie soll in der nächsten Woche vom Kabinett beauftragt sowie mit Expert*innen und Wissenschaftler*innen besetzt werden, wie Linnemann sagte. Zu ihrem Auftrag soll dann auch die Prüfung der genannten Fragen gehören. Ergebnisse erwartet er Ende Januar 2027, eine entsprechende Umsetzung in eine Strukturreform der Pflege ab Sommer 2027.

Noch muss das PNOG auch erst den Bundestag passieren. Deutlich geworden am heutigen Beschluss des Kabinetts ist aber bereits, dass zumindest auf Ministerebene der Brandbrief des DVLAB und der acht weiteren Berufs- und Fachverbände keine Beachtung fanden. Offenbar ist der Bundesregierung egal, dass sie mit den nun beschlossenen Regelungen die bewährten und für die Versorgung notwendigen Strukturen in der Pflege für immer zerstört, noch bevor die angekündigte Kommission zur Strukturreform der Pflegeversicherung überhaupt Ergebnisse vorlegen kann.

Aber der Kampf ist noch nicht ganz verloren, denn im nächsten Schritt kommt es jetzt auf die Bundestagsabgeordneten an. Ganz sicher werden der DVLAB und seine Bündnispartner alles geben, um ihnen deutlich zu machen: Wenn sie das PNOG so beschließen, wie es heute das Kabinett getan hat, mag der allgemeine Beitrag vorerst stabil bleiben – aber die Lebensrealität pflegebedürftiger Menschen, ihrer Familien und der Beschäftigten bleibt unberücksichtigt. "Und das sind immerhin mindestens 15 Millionen direkt und indirekt betroffene Wählerinnen und Wähler", so der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann.

Der DVLAB jedenfalls wird weiter dafür kämpfen, dass seine vier Mindestforderungen in der nächsten Entscheidungsrunde doch noch Gehör finden:

1. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI muss in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.

2. Die Einführung des vorgesehenen § 7c PNOG sollte bis zur Vorlage der Ergebnisse der Strukturkommission ausgesetzt werden.

3. Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI müssen gesichert sein.

4. Die vollständige Refinanzierung tariflicher Entgeltsteigerungen ist zu gewährleisten.


Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

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