PNOG: Bundeskabinett gibt grünes Licht
30.09.2026 - 11.30 Uhr: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Ob es Änderungen enthält und welche das sind, ist heute Mittag noch nicht bekannt.
Noch bis kurz vor der Sitzung der Bundesminister*innen hatten CDU und SPD miteinander über das PNOG gerungen. Nach Ankündigung der SPD wollte sie den Kabinettsbeschluss sogar blockieren, weil sie den Gesetzentwurf als "reines Kürzungspaket" ansieht und dieses nicht mittragen möchte. Es folgten in den letzten Tagen mehrere intensive Verhandlungen auf unterschiedlichen Ebenen der Regierungsparteien über eine Kompromisslösung. Dieses Ringen hielt bis kurz vor Sitzungsbeginn des Kabinetts an.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will mit dem PNOG im ersten Schritt Einsparungen erzielen, um den Beitragssatz stabil zu halten. Nach einer Erhöhung im Jahr 2025 liegt er derzeit bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Nun droht der gesetzlichen Pflegeversicherung noch in diesem Jahr ein Milliardendefizit. Im zweiten Schritt will der Minister dann zeitnah eine Kommission bilden und sie mit der Entwicklung einer Strukturreform für die Pflege(Versicherung) beauftragen. Ergebnisse sollen im kommenden März vorliegen.
Konkret enthielt das PNOG, das noch aus der Feder von Linnemanns Vorgängerin Nina Warken stammte, ursprünglich zum Beispiel Maßnahmen wie die zeitliche Streckung der Zuschläge für Bewohner*innen in stationärer Pflege zur Entlastung der immens gestiegenen Eigenanteile, eine strengere Einstufung in Pflegegrade oder die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent.
Der DVLAB hatte zusammen mit weiteren acht Berufs- und Fachverbänden angesichts des anstehenden Kabinettsbeschlusses noch am Montag rechtzeitig einen Brandbrief an das Bundeskabinett sowie den Bundeskanzler geschickt. Darin forderten die Bündnispartner die Verantwortlichen auf, am PNOG-Gesetzentwurf noch zwingend vier zentrale Änderungen vorzunehmen:
1. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI muss in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.
2. Die Einführung des vorgesehenen § 7c PNOG sollte bis zur Vorlage der Ergebnisse der Strukturkommission ausgesetzt werden.
3. Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI müssen gesichert sein.
4. Die vollständige Refinanzierung tariflicher Entgeltsteigerungen ist zu gewährleisten.
Die Verbände appellierten in dem Schreiben an das Kabinett, "vorerst keine Regelungen zu beschließen, die die bewährten und für die Versorgung notwendigen Strukturen in der Pflege für immer zerstören, noch bevor die angekündigte Kommission zur Strukturreform der Pflegeversicherung überhaupt Ergebnisse vorlegen kann".
Carsten Linnemann will sich zum jetzt erfolgten Kabinettsbeschluss heute Mittag äußern. Sobald publik ist, ob die Forderungen aus dem Brandbrief berücksichtigt wurden bzw. welche Kompromisslösung das Bundeskabinett gefunden und beschlossen hat, finden Sie dazu auf dieser Website Informationen.
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