Hessen: Fördert Anschaffung von Klimaanlagen in Heimen
04.09.2026 - Die hessische Landesregierung will den Schutz besonders gefährdeter Menschen vor Hitze stärken: Für Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten hat das Umweltministerium das Förderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ aufgelegt. Die rund 10 Millionen Euro sollen in den kommenden drei Jahren für die Anschaffung mobiler und teilstationären Klimaanlagen bereitstehen.
Der hessische Umweltminister Ingmar Jung erklärte, dass wie in diesem Sommer auch in den kommenden Jahren Hitzewellen zu erwarten seien. Diese würden diejenigen besonders treffen, die sich selbst am wenigsten schützen könnten, nämlich ältere und pflegebedürftige Menschen sowie kleine Kinder. "Jetzt gilt es, darauf pragmatisch und schnell zu reagieren – nicht mit abstrakten Debatten oder ewigen Planungen, sondern mit konkreten Maßnahmen."
"Gerade auch Pflegeeinrichtungen brauchen wirksame Möglichkeiten, ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Deshalb ist es gut, dass jetzt die Heime ganz praktisch bei der Anschaffung von Klimaanlagen durch das Land unterstützt werden können“, ergänzte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz.
Das Förderprogramm soll bewusst bürokratiearm ausgestaltet werden. Antragsberechtigt werden kommunale, freigemeinnützige und private Träger von Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten sein. Pro Standort ist eine Förderung von bis zu 5000 Euro vorgesehen. Damit können in den Kitas und Pflegeeinrichtungen flexibel Kälteinseln geschaffen werden, die bei Hitze konkrete Erleichterung schaffen. Von der Unterstützung sollen nicht nur Pflegebedürftige und Kinder, sondern auch die Menschen profitieren, die sie täglich betreuen und versorgen.
Die Klimaanlagen sollen bereits im Sommer 2027 für spürbare Entlastung sorgen.
Antragsberechtigt sind stationäre Pflegeeinrichtungen (Seniorenheime) sowie Kindertagesstätten in privater, freigemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft.
Pro Einrichtung können mehrere Klimaanlagen gefördert werden.
Ein Fördersatz soll bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten pro Klimaanlage betragen, maximal aber 5.000 Euro pro Einrichtung und Standort.
Gefördert werden ausschließlich die Kosten für die Anschaffung der Klimaanlagen. Kosten für Einbau, Installation oder gegebenenfalls notwendige bauliche Arbeiten sind nicht förderfähig.
Vor Antragstellung bestellte oder bereits gekaufte Klimaanlagen können nicht nachträglich gefördert werden.
Das Antragsverfahren wird derzeit vorbereitet und soll schnellstmöglich starten. Erste Anträge sollen noch 2026 gestellt werden können.
Quelle: landwirtschaft.hessen.de
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