Pflegedienste: Vollelektronische Abrechnung startet zum Dezember 2027
14.08.2026 - Ambulante Pflegedienste müssen ihre Abrechnung erst ab 1. Oktober 2027 verpflichtend vollelektronisch vornehmen. Darauf hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) nochmals hingewiesen.
Ursprünglich sollten Pflegedienste ihre Abrechnung zum Dezember 2026 vollelektronisch umgestellt haben. Die Fristverschiebung auf den 1. Dezember 2027 gibt den Pflegediensten dafür mehr Zeit, wie der DVLAB bereits im März 2026 berichtete.
Die Pflegedienste müssen für die digitale Abrechnung erbrachter pflegerischer Leistungen inklusive der rechnungsbegründenden Unterlage (Leistungsnachweis) mittels der TI-Fachanwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein.
Vor der vollständigen Umstellung können Leistungserbringende die Abrechnungsunterlagen für ambulante Pflegesachleistungen noch bis zum 30. September 2027 wie gewohnt übermitteln.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat auf seiner Website viele nützliche Hinweise zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren zusammengestellt.
Quelle: kompetenzzentrum-pflege.digital
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