Abstimmung über GKV-Sparpaket: Jetzt entscheidet Karlsruhe
09.07.2026 - Das war ein Schritt mit Ansage: Bündnis 90/DieGrünen haben am gestrigen Mittwoch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die für den morgigen Freitag geplante Abstimmung im Bundestag über das GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz zu verhindern.
Sie hatten es angekündigt, diesen Weg zu beschreiten, wenn die für Freitag geplante Abstimmung nicht von der Tagesordnung genommen wird. Den entsprechenden Antrag der Grünen sowie auch der Linken hatte die Bundesregierung am gestrigen Mittwochnachmittag abgelehnt.
Entsprechend rief Dr. Janosch Dahmen mit einem Eilantrag dazu nun das Bundesverfassungsgericht an. Er ist Unfallchirurg und Notfallmediziner, Bundestagsabgeordneter sowie Sprecher für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls ist ein entsprechender Eilantrag in Karlsruhe auch von Artes Gürpinar eingegangen, der für die Linken im Bundestag sitzt.
Beide Oppositionspolitiker begründen ihren Schritt hauptsächlich mit der zu knappen Zeit für die Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf des GKV-Sparpakets, zu dem die Regierungskoalition den Fraktionen erst am Montag Änderungen im Umfang von knapp 300 Seiten zukommen ließ. Damit liege faktisch ein weitgehend neu gefasstes Gesetz vor, so Dahmen. Er nannte das gesamte Gesetzgebungsverfahren in den vergangenen Tagen "chaotisch". Da dieses Gesetz jedoch weitreichende Folgen für Patient*innen habe, verdiene es eine gründliche parlamentarische Beratung. Er bezweifelt, dass das derzeitige Vorgehen "den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren genügt". Darüber soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Auch Artes Gürpinar von den Linken argumentiert, dass für eine angemessene Beratung und parlamentarische Willensbildung bis zu einer Abstimmung am Freitag die notwendige Zeit fehle. Zumal das Gesetz weitreichende Folgen für Millionen Versicherte haben werde und Millionen Patient*innen mehr zahlen müssten.
Die Aussicht, dass Karlsruhe sich diesen Argumenten anschließen wird, ist nicht schlecht. In einem vergleichbar gelagerten Fall – 2023 ging es um das sogenannte Heizungsgesetz – hatte ein damaliger CDU-Bundestagsabgeordneter per Eilantrag ähnlich argumentiert. Daraufhin untersagte das Bundesverfassungsgericht, über das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag abzustimmen.
Erneut eine solche Entscheidung aus Karlsruhe wäre für die heutige Bundesregierung, die das vorliegende Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken samt allen Änderungen unbedingt jetzt erledigen will, eine große Schlappe. Aber selbst wenn die Abstimmung im Bundestag doch am Freitag stattfinden darf, bleibt immer noch offen, was die Länderkammer am gleichen Tag dazu sagen wird. Der Bundesrat kann das Gesetz zwar nicht kippen, es aber immerhin noch an den Vermittlungsausschuss verweisen.
Foto: Endzeiter/pixabay.com
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