DVLAB & DBVA: Kraftakt für gemeinsame Stellungnahme zum PNOG


10.06.2026 - Nach der Vorstellung des Referentenentwurfs für eine Pflegereform folgt nun die Verbändeanhörung. Für die schriftlich einzureichenden Stellungnahmen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) hat das Bundesgesundheitsministerium den Verbänden am Freitag, den 5. Juni 2026, eine kaum zu erfüllende Frist gesetzt: Deadline für die Einreichung der Positionen war heute, der 10. Juni, um 13 Uhr. Das haben der DVLAB und DBVA auf den Punkt geschafft!

Ganze fünf Tage – und darunter noch dazu ein Wochenende –, um einen so komplexe Gesetzentwurf zu durchdringen, zu den einzelnen Abschnitten eine fachlich fundierte Position zu erarbeiten und alles auch innerverbandlich abzustimmen! Eine Zumutung, so hat es nicht nur der Bundesverband kommunaler Senioren- und Pflegeeinrichtungen (BKSB) empfunden. Er verweigerte wegen der extrem kurzen Frist sogar die inhaltliche Bewertung des geplanten PNOG, um damit ein klares Zeichen gegen die aktuelle Praxis bei Gesetzesvorhaben zu setzen.

Dem DVLAB und dem DBVA, die heute fristgerecht eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht haben, ist hingegen in Tag- und Nachtschichten mit gebündelter Kompetenz eine 14-seitige Ausarbeitung gelungen (siehe unten).

Beide Verbände weisen jedoch gleich zu Beginn darauf hin: „Die außerordentlich kurze Frist zur Stellungnahme zu einem solch umfangreichen Gesetzesvorhaben macht eine detaillierte und fundierte Beschäftigung mit den einzelnen Punkten und vor allem mit den sich daraus ergebenden Zusammenhängen nahezu unmöglich. Insbesondere gilt dies für innerverbandlich erforderliche Abstimmungsprozesse.“

Inhaltlich setzt sich die gemeinsame Stellungnahme, die in den zentralen Punkten auch mit weiteren Verbänden abgestimmt wurde, sachlich kritisch mit der anstehenden Pflegereform auseinander. Begrüßt werden zum Beispiel die beabsichtigte Einführung eines „Pflege-Cockpits“ und auch die Einführung einer Pflegebegleitung. Für diese mahnen beide Verbände jedoch Regelungen zu Qualifikations- und Fortbildungsanforderungen sowie zur Qualitätssicherung der Pflegebegleitung an, was im Entwurf fehlt.

Auch die Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zum Pflegegrad 1 wird für vertretbar gehalten. „Die Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegegraden 2 und 3 ist dagegen gerade für die Zielsetzung, die ambulante Versorgung zu stärken, kontraproduktiv“, heißt es in der Stellungnahme. Kritisiert wird beispielsweise auch der Verzicht auf ein eigenes Budget zur Verhinderungspflege und die geplante Einrechnung ins Sachleistungsbudget. Das sei nicht zielführend, weil es eine weitere erhebliche Erschwerung der häuslichen Pflege darstelle, so der DVLAB und der DBVA.

Auf diese Weise deklinieren beide Verbände Paragraf für Paragraf im Referentenentwurf des PNOG durch, begründen ihre angeführten Kritikpunkte nachvollziehbar und stellen auch konstruktive Vorschläge vor. Eine Mammutaufgabe, die aufgrund ihrer Relevanz geleistet werden musste.

Auch andere mit dem DVLAB befreundete Verbände haben sich dieser Aufgabe gestellt, etwa die AAA Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland, der Berufsverband Hauswirtschaft oder die Deutsche Expertengruppe Demenz (DED). Deren Stellungnahmen können Sie hier ebenfalls einsehen.

Hier die gemeinsame Stellungnahme des DVLAB und DBVA
Hier die Stellungnahme der AAA
Hier die Stellungnahme Berufsverband Hauswirtschaft
Hier die Stellungnahme der DED
Hier der Referentenentwurf zum PNOG

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