Personalausstattung in der stationären Pflege: Bedarfe versus Arbeitsmarktlage?
04.06.2026 - Die Bundesregierung will in der vollstationären Langzeitpflege derzeit weder die Personalanhaltswerte anheben noch sieht sie eine bundesweite Mindestpersonalbesetzung vor. Das geht aus dem Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bundestag hervor.
Begründet wird das in dieser Unterrichtung (Drucksache 21/6180) mit der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, der derzeit nicht die entsprechenden Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege aufweise.
Das BMG prüft auf Grundlage des Berichts des GKV-SV nach § 113c Absatz 8 SGB XI, der Abschlussberichte des PeBeM II-Projektes sowie der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, ob die Personalanhaltswerte nach § 113c Absatz 1 SGB XI anzupassen sind und ob die Einführung einer mindestens zu vereinbarenden bundeseinheitlichen personellen Ausstattung möglich ist. Erstmals ist das 2025 geschehen, der Bericht liegt nun vor.
Darin heißt es zur Einschätzung des BMG: "Bei Pflegefachkräften handelt es sich um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Für Assistenzkräfte in der Pflege liegen in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor. Aus dem Bericht des GKV-SV lässt sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke besteht." Eine Anpassung der Personalanhaltswerte für Hilfs- und Assistenzkräfte auf Grund der Neukalibrierung des Personalbemessungsalgorithmus werde auch nicht als erforderlich angesehen. Und: bei den Personalanhaltswerten nach § 113c Absatz 1 Nummer 3 SGB XI für Fachkraftpersonal sei perspektivisch noch vertieft zu prüfen, ob der Algorithmus 2.1 H vollständig umgesetzt werden sollte.
Unter Punkt 4.3 "Arbeitsmarktlage und Ausbildungssituation" schreibt das BMG: Die Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen hänge maßgeblich von der Verfügbarkeit von Assistenzkräften und Fachkräften ab. "Gemäß der Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich bei Pflegefachpersonen um einen anerkannten Engpassberuf." Insbesondere sei aktuell jedoch vor allem kein qualifiziertes Assistenzpersonal in ausreichendem Maße auf dem Arbeitsmarkt verfügbar, was die Verabschiedung des Pflegefachassistenzgesetzes perspektivisch ändern solle.
Unterm Strich erscheint es also als derzeitige Messlatte der Bundesregierung, die Personalausstattung in der vollstationären Langzeitpflege nicht am wissenschaftlich ermittelten Bedarf der Pflegebedürftigen auszurichten, sondern an finanziellen und arbeitsmarktlichen Machbarkeiten. Das wird von der Pflegebranche teils sehr kritisch kommentiert.
Der dpa hingegen hält das für eine realistische Einschätzung. Er warnt laut dem Portal carevor9.de: Würden die bundesweiten Zielwerte verpflichtend eingeführt, müssten vielerorts Pflegeplätze leer bleiben. Das verschlechtere die Versorgung und setze zahlreiche Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck. Deshalb seien die Personalvorgaben grundlegend zu flexibilisieren. Länder mit festen Fachkraftquoten sollten diese abschaffen. Pflegeheime müssten stärker selbst entscheiden können, welche Personalstruktur sie zur Versorgung ihrer Bewohner*innen benötigen.
Stand heute: Noch ist die Mindestpersonalausstattung Ländersache, soll aber perspektivisch bundeseinheitlich geregelt werden. Dafür sieht die Bundesregierung den Zeitpunkt derzeit nicht für gekommen.
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