Entlastungsprämie für Beschäftigte: Kann die Pflege das stemmen?


16.04.2026 - Die Bundesregierung plant, Beschäftigte von den aktuell hohen Spritpreisen zu entlasten. Das ist aus Sicht des DVLAB ein gutes Vorhaben. Dass die Koalition u.a. Arbeitgebern ermöglichen will, ihren Arbeitnehmer*innen im Jahr 2026 eine steuer- und sozialabgabenfreie einmalige Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen, hat für Pflegeunternehmen seine Tücken.

Die Entlastungsprämie soll brutto gleich netto bei den Beschäftigten ankommen. Dafür dürfen die Arbeitgeber*innen diese Kosten, die sie zusätzlich zu den Löhnen aufbringen müssen, von der Steuer absetzen. Gegenfinanzieren will die Bundesregierung den Ausfall von Steuereinnahmen wiederum mit einer vorgezogenen Erhöhung der Tabaksteuer.

Was bedeutet dieser Plan für die Pflegebranche?

Aus Sicht vieler Einrichtungen und Dienste nichts Gutes. Denn die vollmundige Ankündigung der Prämie kommt zwar vom Staat – aber nach bisherigem Stand zahlen sollen die Arbeitgeber. Und das müssen sie erstmal können!

Der Pflegebranche geht es – vorsichtig ausgedrückt – nicht gut, sie gehört zu den wirtschaftlich angespannten Branchen. Nicht wenige Einrichtungen stecken in existenzbedrohter Situation. Vielleicht werden es einige Pflegeunternehmen schaffen, die freiwillige Arbeitgeberleistung aufzubringen. Aber das Gros der Einrichtungen und Dienste wohl eher nicht. Handwerksbetrieben oder der Gastronomie geht es übrigens ähnlich, viele haben schon kundgetan, dass sie die Prämie nicht stemmen können. Selbst von einigen Bundesländer wurde bereits angekündigt, dass ihre Bediensteten leer ausgehen werden.

Auch freigemeinnützige Träger fühlen sich vom staatlichen Versprechen einer Sonderzahlung unter Druck. Die Caritas beispielsweise hat darauf hingewiesen, dass ihre Dienste gar keine Überschüsse erwirtschaften würden, aus denen zusätzliche Prämien für die Beschäftigten gezahlt werden könnten. Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der arbeitsrechtlichen Kommission, sieht zwar die Notwendigkeit, Mitarbeitende angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zu entlasten. Er fordert laut carevor9.de aber eine verbindliche Zusage von der Politik zur vollständigen Kostenübernahme.

Nun, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Zahlung der Sonderleistung sind bisher noch unklar. Erst Ende April soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Klar scheint nach bisherigem Stand nur, dass es keinen generellen Anspruch von Mitarbeitenden auf eine Entlastungsprämie geben soll. Denn es wurde nicht gesagt, dass die Beschäftigten die Prämie erhalten, sondern es lediglich Arbeitgebern ermöglicht werden soll, eine solche zu zahlen. Unternehmen werden also wohl frei entscheiden können, ob sie die Zahlung leisten wollen bzw. können – oder nicht. Warten wir also die konkrete Ermöglichung ab.

Sollte es jedoch dazu kommen, dass einige Arbeitgeber in der Pflege tief in ihre Tasche greifen werden, während das andere nicht können, weil sich darin nichts mehr befindet, so könnte die Lage misslich werden. Denn allein schon die Rede der Bundesregierung über ihr Vorhaben hat verständlicherweise Hoffnung auf Seiten der Beschäftigten geweckt. Schließlich sind sie ja wirklich von hohen Energie- und Lebenshaltungskosten gebeutelt – gerade jene mit kleinen und mittleren Einkommen. Diese Hoffnung werden viele Pflegeunternehmen enttäuschen und sich dann dafür rechtfertigen müssen, fürchtet der DVLAB. Eine nicht gerade gute Ausgangslage für die Bindung oder Gewinnung von Beschäftigten.

Es ist wohl so: Mitarbeitende in kleinen und/oder wirtschaftlich angespannten Betrieben haben kaum Aussicht auf eine Sonderzahlung. Was wiederum dazu führen kann, dass gerade diejenigen, die Entlastung dringend benötigen, am Ende weniger davon haben werden. Solche Ungerechtigkeiten fördern weder im Betrieb noch in der Branche eine gute Stimmung, auch die Arbeitgebern keine Schuld daran tragen.





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