Pflegedienste: Vollelektronische Abrechnung erst ab Oktober 2027


31.03.2026 - Ursprünglich sollten Pflegedienste ihre Abrechnung zum Dezember 2026 vollelektronisch umgestellt haben. Dafür müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein – und haben dafür jetzt mehr Zeit: Nun ist die vollelektronische Abrechnung mit der Fachanwendung KIM über die TI erst ab dem 01. Oktober 2027 verpflichtend.

Vor der vollständigen Umstellung können Leistungserbringende die Abrechnungsunterlagen für ambulante Pflegesachleistungen noch bis zum 30. September 2027 wie gewohnt übermitteln.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat seine FAQ zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren entsprechend aktualisiert.

Quelle: kompetenzzentrum-pflege.digital

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