Kostenloser Parkausweis: Künftig bundesweit auch für Ambulante Pflegedienste


30.03.2026 - Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Damit können Ambulante Pflegedienste jetzt künftig leichter kostenlose Parkausweise erhalten.

Was es in vielen Städten bereits gibt, soll nun bundesweit gelten: Ambulante Pflegedienste sollen künftig überall einen kostenlosen Parkausweis beantragen können. Und Städte und Kommunen sollen diese künftig gewähren. Möglich macht das der beschlossene "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Vom Bundestag angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.

Auch Ambulante Pflegedienste gelten damit als Gruppe mit "besonderem gebietsübergreifendem Parkraumbedarf". Sie werden in der Gesetzesbegründung ausdrücklich als Beispiel genannt.

Der Verkehrsausschuss hatte zuvor auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext jetzt näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohner*innen und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern ausdrücklich auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder Ambulante Pflegedienste.

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