Ambulante Pflege: So sind Prüfergebnisse ab Juli 2026 zu publizieren


24.02.2026 - Für die ambulante Pflege liegt nun die neue Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung (QDVA) vor. Sie gilt verbindlich ab 1. Juli 2026.

Ohne Beanstandung vom Bundesgesundheitsministerium wurde die QDVA vom Qualitätsausschuss Pflege beschlossen. Damit ist nun verbindlich geregelt, wie Prüfergebnisse zur Information von Pflegebedürftigen und Angehörigen aufbereitet und veröffentlicht werden müssen.

Die Vereinbarung besteht aus zwei Teilen:

▶︎ Teil 1a enthält Vorgaben für die allgemeine sowie spezialisierte ambulante Pflege,
▶︎ Teil 1b richtet sich an ambulante Betreuungsdienste.

Wichtig zu wissen: Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste haben bei der Darstellung ihrer Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Hier detaillierte Informationen

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