AG "Zukunftspakt Pflege": Pflegeversicherung soll Teilleistungssystem bleiben


14.10.2025 - Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat die ersten Zwischenergebnisse der Fachebene für eine stabile, verlässliche und zukunftsfähige Soziale Pflegeversicherung (SPV) erörtert. Danach sollen die Pflegegrade wie jetzt erhalten bleiben sowie die SPV als Teilleistungssystem fortgeführt werden.

Kopfzerbrechen machen der Arbeitsgruppe die stetig steigenden Eigenanteile. Als "Gegenmittel" werden drei Lösungsvorschläge diskutiert: eine Dynamisierung der Leistungen, ein Sockel-Spitze-Tausch in der stationären Langzeitpflege sowie eine obligatorische Zusatzversicherung.

HINTERGRUND ZUM BESCHLUSS DER BUND-LÄNDER-ARBEITSGRUPPE „ZUKUNFTSPAKT PFLEGE“:

Festhalten am Teilleistungssystem: Gemeinsames Verständnis ist, dass die soziale Pflegeversicherung auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem ausgestaltet bleibt, aber Lösungen zur Begrenzung bzw. Dämpfung der steigenden Eigenanteile gefunden werden müssen.

Auftrag zur Begrenzung bzw. Dämpfung des Anstiegs der Eigenanteile: Die Fach-AG Finanzierung wurde beauftragt, die Optionen zur Begrenzung der Eigenanteile weiter auszuarbeiten, den Finanzbedarf zu beziffern und bis zur Abschlusssitzung im Dezember 2025 konkrete Reformvorschläge vorzulegen.

Fokus auf versicherungsfremde Leistungen: Die Länder sehen eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzlage der Pflegeversicherung nur dann als erreichbar an, wenn die ihr auferlegten versicherungsfremden Leistungen konsequent aus Steuermitteln finanziert werden.

Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds (PVF): Der PVF soll zur Stützung der SPV weiterentwickelt werden, um unter anderem einen stärkeren Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzes zu leisten.

Beibehaltung von Pflegegraden, Anpassung der Strukturen des Leistungsrechts: Die Unterscheidung nach Pflegegraden soll grundsätzlich beibehalten werden, die Strukturen des Leistungsrechts sollen jedoch möglichst vereinfacht und fokussiert werden.

Evaluation des Begutachtungsinstruments: Gegenstand der Prüfungen ist auch das Begutachtungsinstrument. Dabei geht es um die Überprüfung der sog. Schwellenwerte auf Basis der Empfehlungen des Expertenbeirats von 2013 und eine Evaluation des gesamten Begutachtungsinstruments zur Bemessung der Pflegebedürftigkeit.

Stärkere Präventionsorientierung in Pflegegrad 1: Die Beratungen über einen stärker präventionsorientierten Ansatz im Pflegegrad 1 werden fortgesetzt, wobei die Leistungen stärker auf Prävention konzentriert werden sollen, beispielsweise für eine verbesserte pflegefachliche Begleitung.

Prüfung sektorenunabhängiger Leistungsbudgets: Sektorenunabhängige Leistungsbudgets sollen bis Ende 2027 ergebnisoffen geprüft werden, um Sektorengrenzen zu überwinden. Erste konkrete Schritte zur Vereinfachung des Leistungsrechts durch Bündelung in Budgets sollen weiterverfolgt werden.

Neuaufstellung der Beratungsleistungen: Eine Weiterentwicklung und Neuaufstellung der Beratungsleistungen ist für alle Pflegebedürftigen notwendig, insbesondere durch eine Bündelung der entsprechenden Leistungen, auch um eine verbesserte pflegefachliche Begleitung zu ermöglichen.

Verbesserte Versorgung bei pflegerischen Akutsituationen: Die Fach-AG wurde beauftragt, ihre Vorschläge für eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Akutsituationen (z. B. bei kurzfristigem Ausfall der Hauptpflegeperson oder gesundheitlichen Krisen) zu konkretisieren.

Investitionskosten und Infrastruktur: Die Länder sind sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung der pflegerischen Infrastruktur bewusst. Ob und wie die Förderung von Investitionskosten in diesem Zusammenhang einzuordnen ist, wird im weiteren Verfahren noch erörtert.

Der Fokus der Arbeitsgruppen bis zum Abschluss der Beratungen im Dezember 2025: Bis zur Abschlusssitzung werden die Arbeitsgruppen neben den bereits benannten Themen ihre Arbeiten intensiv fortführen:
▶︎ Die AG Versorgung vertieft zusätzlich Kernthemen wie Prävention, Datenlage, Innovation/Digitalisierung/KI-Nutzung sowie Entbürokratisierung.
▶︎ Die AG Finanzierung prüft parallel dazu die einnahme- und ausgabeseitigen Stellschrauben.

KOMMENTARE AUS BETEILIGTEN KREISEN (Auszüge)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht in stetigen Beitragssteigerungen und Mehrbelastungen keine Lösung: "Zur Effizienzsteigerung müssen die Potenziale in der Versorgung stärker gehoben werden und die Wirkung bisheriger Leistungen auf den Prüfstand. Die Einnahmen im System müssen ausreichen, um das Leistungsversprechen zu finanzieren. Wir kommen um diese Debatten nicht herum – und sie müssen offen geführt werden."

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer hält es für absehbar: „Die Finanzierungsfragen werden uns bis zum Abschluss der Reform begleiten. Dabei gilt: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sowie eine Kostenbegrenzung, die Pflegebedürftige entlastet. Eine gute, würdevolle Versorgung im Alter darf auch künftig nicht vom Geldbeutel abhängen.“

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, will die Leistungen der Pflegeversicherung noch einmal genau in den Blick nehmen: "Wir müssen uns ehrlich fragen: Welche Ziele wollten wir womit erreichen und haben wir diese erreicht? Inzwischen haben wir ein hochkomplexes Leistungsrecht, in dem die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sich oftmals nicht mehr zurechtfinden. Zudem haben wir in der Pflegeversicherung noch keine guten Lösungen für pflegerische Akutfälle – wenn zum Beispiel kurzfristig die Pflegeperson ausfällt und ganz schnell eine Versorgung gefunden werden muss. Auch diese Punkte sind aus meiner Sicht ein wichtiger Teil der Reformüberlegungen."

Quelle: bundesgesundheitsministerium.de

Hier der Sachstandsbericht

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