Kommunale Pflegestrukturplanung: Gutachten zeigt Handlungsbedarf


18.07.2025 - 2024 hatte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Gutachten zur kommunalen Pflegestrukturplanung in Auftrag gegeben. Mit dem erwarteten Überblick über die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern sowie einzelnen Kommunen sollte Handlungsbedarf identifiziert werden. Das Gutachten des IGES-Instituts liegt nun vor.

Die Autor*innen des Gutachtens kommen zu dem Schluss: Trotz der großen Heterogenität bundesweit ähneln sich die Befunde, Wünsche und Anregungen stark, die aus den Interviews mit Vertreter*innen aus der Planungspraxis gewonnen wurden. Mehrheitlich nannten die Befragten in den Interviews immer wieder fünf Kernpunkte:

1. Mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen
2. Mehr Ressourcen – auch personell
3. Konkretere Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder
4. Bessere Verfügbarkeit von (kleinräumigen) Daten der Kranken- und Pflegekassen als notwendige Planungsgrundlage
5. Hoher Stellenwert der regionalen und fachlichen Vernetzung und Zusammenarbeit

Die aktuelle Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler kommentierte dazu: „Wir brauchen bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen. Gute Planung ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der Quartiere und für eine gute Versorgung – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet. Das muss sich ändern.“

Staffler sieht Handlungsbedarf und Chance zugleich. Wer plane, müsse auch umsetzen können, meinte sie. Für die Umsetzung brauche es kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Als mögliche Instrumente sieht sie eigene Case-Manager als Organisatoren vor Ort, eigene Förderprogramme, Zustimmungserfordernisse bei anderen Förderungen oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen an. "Dabei muss nicht jeder das Rad neu erfinden. Vernetzung ist eine Grundvoraussetzung, um Synergien zu generieren“, so die Pflegebeauftragte.

Hier das Gutachten

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