DPR: Will "fördernde Mitglieder mit besonderen Rechten" auf Landesebene


03.01.2025 - Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am Jahresende 2024 seine Satzung geändert. Mit diesem Beschluss kann er künftig auch öffentlich-rechtliche Körperschaften der beruflichen Pflege auf Landesebene – zum Beispiel Landespflegekammern und Landespflegeräte – als sogenannte "fördernde Mitglieder mit besonderen Rechten" einbinden.

Hinter dem Beschluss steckt offenbar die Sorge des DPR darüber, dass es in Deutschland derzeit in nur in zwei Bundesländern eine Pflegekammer gibt – nämlich in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Der DPR will aber mehr davon. Präsidentin Christine Vogler (Foto) beschreibt den bundesweiten Aufbau von Landespflegekammern nach wie vor als wichtiges Ziel. Bis dahin würden "Übergangsstrukturen" benötigt werden.

Der DVLAB hingegen bestreitet, dass der DPR nach eigenem Bekunden der "maßgebliche Zusammenschluss der wichtigsten Verbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens" sei, schon weil die Perspektive der Langzeitpflege im DPR fehlt. Darüber hinaus wendet sich der DVLAB aus den bekannten Gründen schon seit langem gegen den Aufbau von Landespflegekammern. "Diese Organisationen lösen kein einziges Problem der Altenhilfe", so der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann.

Foto: DPR/Christine Vogler

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