Zu Lauterbachs PUEG: "Bundesregierung hat nichts verstanden!"


06.04.2023 - "Die Pflegereform kommt", titelten Medien kurz vor Ostern. Am 5. April 2023 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Unterstützung und Entlastung in der Pflege? Mitnichten! Pflegereform? Dieses Gesetz hat eine solche Bezeichnung nicht verdient.

Reaktion des DVLAB
Der DVLAB-Bundesvorsitzende Peter Dürrmann ist mit seiner Geduld am Ende: "Die Bundesregierung zeigt mit dem PUEG einmal mehr, dass sie die gravierenden Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt insgesamt und die Altenhilfe im Besonderen offensichtlich nicht verstanden hat. Anders ist das Ausbleiben einer überfälligen umfassenden Reform, die die Segmentierung bei der Pflegeversicherung aufhebt, nicht zu deuten. Ohne Aufhebung der Segmentierung und damit auch ohne Ambulantisierung des stationären Bereiches in der Langzeitpflege kann die notwendige Einbindung der Zivilgesellschaft sowie der An- und Zugehörigen in die Pflegeprozesse jedoch nicht wirksam werden."

Dürrmann findet klare und deutliche Worte an die Adresse jener, die derzeit politisch handeln und entscheiden: "Sie lassen die Gesellschaft orientierungslos zurück. Ganz offenbar besteht keine demografie-politische Zielrichtung, nach der die Entscheidungen ausgerichtet werden. Der Arbeitsmarkt und insbesondere die Daseinsfürsorge werden sich selbst überlassen. Jeder gegen jeden und alle für sich. Das wird die Altenpflege vor allem im stationären Bereich gegen die Wand fahren lassen."

Die Bestandteile der "Reform", u.a.:
• 5% mehr Pflegegeld sowie auch 5 % mehr ambulante Sachleistungen
• bis zu jährlich 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige pro pflegebedürftige Person
• Erhöhung der nach Verweildauer im Pflegeheim gestaffelten Zuschläge (nach § 43c SGB XI) der Pflegekassen für Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zur Linderung des Eigenanteils
Diese genannten Maßnahmen werden zum 1. Januar 2024 wirksam.
• Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028: automatische Anpassung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung

Für alle Nächstenpflegenden ist jedoch das ursprünglich geplante Entlastungsbudgets weggefallen. Das Entlastungsbudget ist im Koalitionsvertrag jedoch vereinbart worden und war im Referentenentwurf auch noch vorgesehen. Nun wird nichts daraus.

Darüber hinaus:
• beschleunigte Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens mittels Vorgabe weiterer Ausbaustufen
• Errichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
• Ausweitung des Förderprogramms für digitale und technische Anschaffungen

Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung
• Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte sowie Differenzierung des Beitragssatzes nach Kinderzahl (bis zum 25. Lebensjahr des/der Kinder) bzw. für Kinderlose. Die stärkere Berücksichtigung der Kinderzahl hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Foto: BMG/Thomas Ecke

Hier mehr Informationen zur "Reform"

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