Gesetzentwurf: Unterstützung und Entlastung für die Pflege?


06.03.2023 - Aus dem Bundesgesundheitsministerium kam kürzlich der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG). Einhellige Meinung in der gesamten Altenhilfe: Das ist leider nicht die Struktur- und Finanzreform, die dringend benötigt wird!

Wohl auch deshalb ist im Referentenentwurf lediglich von „Anpassungen in der Pflegeversicherung“ zur Verbesserung der Situation in der Pflege die Rede. Entsprechend bleiben die avisierten Maßnahmen weit hinter dem eigentlichen Handlungsbedarf und ohnehin hinter den längst bekannten Vorschlägen der vom DVLAB unterstützten Initiative Pro-Pflegereform zurück. Diese beinhalten Pflege und Betreuung in einer Welt ohne Sektoren, den Sockel-Spitze-Tausch in der Pflegeversicherung, damit Pflegebedürftigkeit die Menschen nicht mehr in Armut stürzt, die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte in die Pflege und Betreuung sowie eine überzeugende Berechnung, wie das Vorschlagspaket nachhaltig und realistisch zu finanzieren ist.

Auch das PUEG zielt auf eine Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung. Bestehende Leistungsansprüche und neu vorgesehene Leistungsanpassungen sollen abgesichert werden. Der Plan:

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent „moderat“ angehoben. Der Kinderlosenzuschlag soll sich um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozent erhöhen. Unter dem Strich werden also nahezu alle Mitglieder der SPV mehr bezahlen müssen – selbst Eltern mit bis zu drei Kindern. Denn die vorgesehene Entlastung ab dem zweiten bis fünften Kind um je 0,15 Prozentpunkte pro Kind greift erst ab dem vierten Kind. Mit dieser „Entlastung“ soll übrigens den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2022 entsprochen werden, wonach sich Erziehungsleistungen in der Pflegeversicherung besser abbilden müssen.

Eine Zusatzmaßnahme im PUEG mit rechtsstaatlich fragwürdigem Beigeschmack: „Für Fälle eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs“ soll die Bundesregierung den Beitragssatz künftig per Rechtsverordnungsermächtigung – also ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates – anpassen können.

Auch das PUEG will die Eigenanteile in der vollstationären Pflege reduzieren. Der Plan:

Die Leistungszuschläge werden erhöht. Seit Januar 2022 werden Pflegebedürftige in der stationären Pflege von pflegebedingten Kosten durch Leistungszuschläge entlastet. Deren Höhe staffelt sich nach Verweildauer des Pflegebedürftigen in der Einrichtung. Diese Leistungszuschläge sollen ab 1. Januar 2024 nun um 5 bis 10 Prozentpunkte steigen. Das Problem: Von den ursprünglichen Entlastungszuschlägen profitieren tatsächlich nur jene Menschen, die drei oder vier Jahre im Heim verbleiben. Die meisten ereilt der Tod jedoch früher.
Außerdem ist der Effekt der Zuschläge mittlerweile verpufft, denn nur anfänglich entkamen einige Bewohner*innen durch sie der Sozialhilfe. Das ist jedoch vorbei und dürfte auch trotz der Erhöhung so bleiben.

Auch das PUEG will der chronischen Personalnot in der Pflege entgegentreten. Der Plan:

Die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der stationären Pflege soll durch Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden.

Darüber hinaus sieht das PU u.a. diese Leistungsverbesserungen vor:

• Ab 2024 sollen das Pflegegeld sowie die ambulanten Sachleistungen um jeweils 5 Prozent steigen.
• In den Jahren 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen weiter angepasst werden.
• Ab 2024 sollen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der ambulanten Pflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget, das Pflegebedürftige individuell einsetzen können, gebündelt werden.
• Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Arbeitnehmer*innen soll auf jährlich bis zu 10 Arbeitstage pro pflegebedürftige Person ausgeweitet werden.

Weitere Maßnahmen, u.a.:

• Verpflichtung aller Pflegeeinrichtungen und -dienste zum 1. Juli 2024, sich einer Telematikinfrastruktur anzugliedern;
• Einrichtung von Onlineportalen in allen Bundesländern, die u.a. tages- oder wochenaktuell Informationen über freie Angebote und Plätze in ambulanten und stationären Einrichtungen anzeigen sollen;
• ein Förderbudget aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für Länder und Kommunen (50 Mio. Euro pro Jahr), damit innovative Modellvorhaben für neue Pflegestrukturen vor Ort realisiert werden können. Voraussetzung: die Länder bzw. Kommunen beteiligen sich zu 50% an den Kosten.
• Verlängerung des Programms zur Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege bis 2030 – und dafür 100 Millionen Euro jährlich aus der SPV.

Einige Kritik
Mal abgesehen davon, dass die überfällige grundlegende Finanz- und Strukturreform mit dem PUEG nach wie vor ausbleibt, ist u.a. zu kritisieren:
• Ausschließlich die Beitragszahler*innen sollen die bestehenden Defizite in der Pflegeversicherung sowie die geplanten Leistungsausweitungen finanziell tragen.
• Es ist kein zukunftsfähiges Konzept erkennbar, wie die Pflegeversicherung langfristig und nachhaltig finanziell stabilisiert werden soll.
• Die Ausbildungskosten sind weiterhin unsachgemäßer Bestandteil der einrichtungsbezogenen Eigenanteile – ihrem Wesen nach aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch die Investitionskosten der Einrichtungen gehen weiterhin zulasten der Pflegebedürftigen. Kein Wort über die Verantwortung der Länder.
• Die Bundesregierung wollte laut Koalitionsvertrag die SPV durch Steuermittel entlasten. Nichts dergleichen geschieht. Die pandemiebedingten Kosten in Höhe von 5,5 Millionen Euro sind nicht aus Bundesmitteln erstattet, und auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige müssten aus Steuermitteln finanziert werden.
• Ebenfalls im Koalitionsvertrag steht, dass die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu übertragen ist. Davon ist im PUEG keine Rede.
• Schon heute ist klar, dass nach dem neuen Personalbemessungssystem in der stationären Pflege vor allem mehr Assistenzkräfte benötigt werden. Entsprechend will das PUEG Anreize zur Weiterqualifikation schaffen. Wo aber bleibt die Verpflichtung der Länder, endlich eine einheitliche, bundesweit anerkannte Ausbildung im Assistenzbereich zu schaffen?

Fazit
Mit dem PUEG wird weder die pflegerische Versorgung neu geordnet noch die SPV nachhaltig stabilisiert. Insbesondere die stationäre Pflege erfährt kaum Unterstützung und Entlastung, obwohl der Titel des Gesetzentwurfs „Unterstützung und Entlastung für die Pflege“ verspricht.

Der DVLAB fragt: Wieso ist der akute Notstand in der Langzeitversorgung beim Gesetzgeber immer noch nicht angekommen – obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Versorgungssicherheit mittlerweile gefährdet ist? Immer mehr Einrichtungen und Dienste müssen aufgeben, vielerorts können freie Versorgungsplätze aus Personalnot nicht belegt werden, Pflegekräfte gehen in die Knie aufgrund chronischer Überlastung und Bewohner*innen der stationären Pflege aufgrund explodierender Eigenanteilen, die Personallage wird sich demografiebedingt noch verschärfen und und und.

Die Bundesregierung sollte endlich den Mut aufbringen, nicht nur die Versprechen in ihrem Koalitionsvertrag zu halten, sondern die Altenhilfe grundlegend zu reformieren. Dafür müsste sie nicht einmal neu denken, denn konkrete Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Bitte umsetzen!








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