Bezahlung nach Tarif: Richtlinien für die Langzeitpflege genehmigt


04.02.2022 - Es wird viel darüber diskutiert: Wenn Einrichtungen und Dienste der Altenpflege ihren Versorgungsvertrag behalten wollen, müssen sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab September 2022 nach Tarif entlohnen. Nun wurden dazu die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien genehmigt.

Demnach haben Pflegeanbieter*innen drei Möglichkeiten, die Bezahlung ihrer Pflegekräfte nach Tarif zu sichern und damit zur Versorgung zugelassen zu werden:

▶︎ Sie schließen selbst einen Tarifvertrag ab.
oder
▶︎ Sie zahlen Löhne mindestens entsprechend einem regional anwendbaren Tarifvertrag.
oder
▶︎ Sie entlohnen die Beschäftigten mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region.

Zumindest das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für die Genehmigung der Richtlinien zuständig waren, sind begeistert.
→ Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte u.a.: „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Diese Richtlinien sind die Grundlage dafür. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung.“
→ Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sagte u.a.: „Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“

Der GKV-Spitzenverband kündigt auf seiner Homepage an: "Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen. Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt."

Nun sollen die Pflegeeinrichtungen bis zum 28. Februar 2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden."

Zu dieser Fristsetzung gibt es jedoch Entwarnung vom GKV-Spitzenverband: "Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren etabliert werden."

Die Richtlinien sind auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
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