VdPB: "Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen!"


26.01.2022 - Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern hat aktuell erneut Position zur Impfpflicht bezogen. Bereits seit November 2021 tritt die VdPB für eine allgemeine Impfpflicht ein. Darüber hinaus fordert sie nun in einem dreiseitigen Positionspapier, die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Dazu der DVLAB-Bundesvorsitzende Peter Dürrmann: "Wir unterstützen auch diese Position des VdPB."

Bis zum 15. März 2022 müssen alle Beschäftigten des Gesundheitswesens nachweisen, dass sie gegen COVID-19 geimpft sind oder von einer Infektion genesen sind. Das gilt auch für Mitarbeitende z.B. der Verwaltung, der Haustechnik, Reinigung oder Küche, so schreibt es der § 20a Infektionsschutzgesetz vor. Und neue Mitarbeitende dürfen ohne diesen Nachweis gar nicht erst tätig werden.

Die VdPB und ihr Justiziar Prof. Dr. habil. jur. Thomas Klie halten diese einrichtungsbezogene Impfpflicht für hochproblematisch. Hier die aktuelle Position in einer vom VdPB selbst formulierten Kurzfassung:

1. Die Einführung einer auf Einrichtungen des Gesundheitswesens bezogenen Impflicht war die falsche Maßnahme und ein irritierendes Signal für die dort Beschäftigten, die seit zwei Jahren eine beispiellose Verantwortungsbereitschaft an den Tag gelegt haben. Die allgemeine Impfpflicht ist der Weg, der zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung führt.

2. Die Omikron Variante des SARS-CoV-2 trifft das Gesundheitswesen doppelt: Die Zahl der Krankenhausaufnahmen nimmt zu, viele Beschäftigte sind bereits erkrankt oder werden erkranken und auf Zeit ausfallen. Dies führt zu massiven Engpässen in allen Bereichen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung und stellt die Träger von Einrichtungen, die Gesundheitsämter und die Beschäftigten vor große Herausforderungen.

3. In dieser Zeit die Einrichtungen und Beschäftigten mit weiteren – bürokratischen – Anforderungen zu konfrontieren ist völlig unangemessen und bindet anderweitig dringend benötigte Ressourcen. Es sind die Einrichtungen des Gesundheitswesens die professionell mit Infektionsrisiken umzugehen wissen – unabhängig vom Impfstatus, der keine sichere Aussage über die Infektionsrisiken zulässt.

4. Daher wird gefordert, die spezielle Impflicht für Einrichtungen des Gesundheitswesens auszusetzen. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung muss in den nächsten Wochen im Vordergrund stehen, nicht der Immunitätsnachweis, dem aktuell eine nachgeordnete Bedeutung im Infektionsschutz des Gesundheitswesens zukommt.

Hier das gesamte Positionspapier

Hier die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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