DGP stellt richtige und wichtige Frage!


11.01.2022 - Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) ist schwer verstimmt. Sie fragt auf ihrer Homepage in einer Stellungnahme: Warum konnte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Pflegewissenschaftler*innen zur Beantwortung wichtiger Fragen zur SARS-CoV-2 Pandemie finden?

Der Hintergrund zu dieser Frage ist ein Bericht der Tagesschau kurz vor Weihnachten. Darin hieß es, dass wichtige Fragen zur pflegerischen Versorgung im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie nicht beantwortet werden könnten, da sich keine geeigneten Wissenschaftler*innen finden ließen, die bereit wären, im Auftrag des BMG zu forschen.

Das Ministerium hatte eine „Analyse der Gründe für SARS-CoV-2-Ausbrüche in stationären Pflegeeinrichtungen“ ausgeschrieben, aber nach eigenen Angaben wurde ihm „kein geeignetes Angebot vorgelegt“ und somit „konnte diese Studie nicht vergeben werden“. Immerhin habe man den Auftrag für eine Literaturanalyse „direkt an einen externen Forschungsnehmer vergeben“ können.

Zu Recht ist die DGP von diesem Vorgang befremdet. In ihrer Stellungnahme heißt es dann auch: „Angesichts einer wachsenden Zahl pflegewissenschaftlicher Professuren und Institute in Deutschland sowie – mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft – einer pflegewissenschaftlichen Fachgesellschaft, stellt sich natürlich die Frage, warum niemand für einen solchen Auftrag gefunden wurde.“

Die DGP vermutet, dass die Gründe hierfür nicht im mangelnden Interesse von Pflegewissenschaftler*innen liegen, sondern "offensichtlich systemimmanent" sind. Nach Recherchen der Gesellschaft "handelt es sich offenbar um eine begrenzte Ausschreibung im Sinne einer Auftragsvergabe", die über das nur für autorisierte Nutzer*innen zugängliche Portal „verwaltung.bund.de" erreichbar war.

Die DGP weiter: „Auch wenn es sich um eine prinzipiell offene Ausschreibung handelt, wurde offenbar auf eine breite Streuung verzichtet und auch die DGP nicht einbezogen. Auch universitäre Standorte wurden unseres Wissens nach nicht angefragt.“ Auch die Autor*innen der von der DGP selbst initiierten Leitlinie „Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ hätten Hinweise geben können.

Die DGP ist davon überzeugt: Die erfolglose Ausschreibung zeige nicht die Untätigkeit oder gar Unwilligkeit von Pflegewissenschaftler*innen in Deutschland, sondern werfe ein Schlaglicht auf die offensichtlich mangelnde Kenntnisnahme pflegewissenschaftlicher Kompetenzen, Strukturen und Kapazitäten in Deutschland (auch) in Zeiten der COVID-19-Krise. Die Gesellschaft kritisiert als Beispiel nicht nur die Höhe der Förderung von medizinischer Grundlagenforschung im Vergleich zur Förderung der Erforschung pflegerischer Versorgung, sondern sie bemängelt auch die Nichtbeachtung pflegewissenschaftlicher Expertise in entscheidenden Beratungsgremien (z.B. in der interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung der DFG oder im Expertenbeirat des BMG).

„Angesichts der überragenden Bedeutung einer angemessenen pflegerischen Versorgung und der besonderen Rolle professionell Pflegender im Rahmen von Infektionsschutz und -kontrolle muss dringend pflegewissenschaftliche Expertise einbezogen werden. Dies gelingt sicher nicht über begrenzte Ausschreibungen im Rahmen von Auftragsforschung, deren zeitlicher und finanzieller Umfang darüber hinaus keine nennenswerte Forschung zulässt“, heißt es weiter in der Stellungnahme der DGP.

Sie fordert das Bundesgesundheitsministerium und andere Fördergremien des Bundes auf, „ein angemessen ausgestattetes Programm unter entsprechend qualifizierter pflegewissenschaftlicher Begutachtung zur Erforschung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie aufzusetzen. Außerdem braucht es die Einbindung pflegewissenschaftlicher Expertise in Beratungsgremien zum Umgang mit der Pandemie.“

Quelle: dg-pflegewissenschaft.de

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