Sachverständigengremium ohne Pflegeexpertise


05.11.2021 - Paragraf 5 Abschnitt 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist interessant. Diese Passage sagt im Wesentlichen: Ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Gremium aus Sachverständigen soll evaluieren, welche Effekte die jeweiligen Vorschriften des IfSG gehabt haben. Schließlich waren die Änderungen und Maßnahmen vielfältig.

Im Prinzip ist das Vorhaben eine gute Sache. Auftraggeber ist übrigens das Bundesgesundheitsministerium. Ergebnisse sollen der Bundesregierung bis zum Jahresende 2021 vorliegen sowie bis Ende März 2022 zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung auch dem Deutschen Bundestag.

Die Frage ist nun: Wie wurde das Sachverständigengremium besetzt? Jeweils die Hälfte haben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag benannt. Was Pflegefachleute jedoch an der interdisziplinären Gruppe scharf kritisieren: Eine Person aus der Pflegewissenschaft ist nicht beteiligt – obwohl gerade die Kranken- und Altenpflege maßgeblich zur Bewältigung der Corona-Pandemie beiträgt.

Hier muss dringend nachgebessert werden!



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