Indikatorendaten: Übermittlung erst bis Ende 2021


06.04.2021 - Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) ist zum 31. März 2021 in Kraft getreten. Es verlängert verschiedene Corona-bedingte Sonderregelungen, solange die Pandemie noch von nationaler Tragweite ist. Alle drei Monate wird der Bundestag das überprüfen.

Mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz können Pflegeheime auch später als gedacht die Qualitätsindikatoren erheben: Die Indikatorendaten sind nun erst zum 31. Dezember 2021 an die Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln.

Damit endet auch die Einführungsphase der Ergebniserfassungen erst Ende 2021. Die Ergebnisse aller in diesem Jahr der DAS freiwillig übersandten Qualitätsdaten werden jedoch zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht. Die erste Veröffentlichung wird sich auf die ab 1. Januar 2022 durchzuführende Datenerhebung beziehen – und ist entsprechend im zweiten Halbjahr 2022 zu erwarten.


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