Lockdown verlängert – FFP2-Masken in der Pflege


19.01.2021 - Mit Beschluss von Bund und Ländern wird der ursprünglich bis Ende Januar 2021 geltende Lockdown zunächst bis Mitte Februar ausgeweitet und verschärft. Dabei haben ganz wesentlich auch die Sorgen Regie geführt, die in Erkenntnissen über Mutationen des SARS-CoV2-Virus wurzeln.

Auch in Pflege- und Altenheimen sollen die Schutzvorkehrungen verstärkt werden. Im Beschluss heißt es:

► Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht vorgesehen.

► Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind (...), kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für alle Besucherinnen und Besucher angeordnet. (...) Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen.

► Neben den Pflege- und Altenheimen sind auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können.

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