GKV Spitzenverband: 9 statt 6 Euro für Durchführungsaufwand pro Schnelltestung


19.11.2020 - Ursprünglich sollten Einrichtungen der Altenpflege lediglich 6 Euro Personalkosten für die Durchführung einer PoC-Antigen-Schnelltestung erstattet werden. Hier hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung am 13.11.2020 nun nachgebessert.

Für Personalaufwendungen sind pauschal 9 Euro brutto je tatsächlich durchgeführtem Test erstattungsfähig. Erhält eine Einrichtung für die Testungen jedoch kostenfreie Unterstützung, etwa vom MDK oder von Freiwilligen, so kann sie keine Durchführungsaufwendungen geltend machen.

Als Erstattung der Anschaffungskosten ist es bei maximal 7 Euro je PoC-Antigen-Test geblieben.

Hier die Festlegungen zu Erstattungen

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