Bundesministerium gibt Einrichtungen Support zur Corona-Testverordnung


28.10.2020 - Der DVLAB berichtete auf seiner Homepage am 19.10.2020, dass Pflegeeinrichtungen von der neuen Corona-Testverordnung profitieren können. Diese ermöglicht ihnen regelmäßig kostenfreie Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Mitarbeitenden, BewohnerInnen und BesucherInnen.

Die Beschaffung der Tests müssen die Einrichtungen selbst übernehmen. Und zuvor dafür einen Antrag (in der Regel beim Gesundheitsamt) stellen sowie dort ein einrichtungseigenes Testkonzept vorlegen. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium ein Paket zur Hilfestellung geschnürt. Es besteht aus einem erläuternden Text und fünf Anlagen.

Hier der Erläuterungstext

Hier Anlage 1 (Nationale Teststrategie)

Hier Anlage 2 (Übersicht über PCR- und PoC-Antigen-Tests)

Hier Anlage 3 (Hinweise für ein einrichtungsspezifisches Test-Konzept)

Hier Anlage 4 (Hinweise zur Planung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests)

Hier Anlage 5 (Schrittfolge der Planung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests)

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