Pflegeversicherung: Muss reformiert werden


22.07.2019 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Foto) hat im Juli 2019 einen Mindestverdienst für Pflegefachkräfte in Altenheimen gefordert. Nach seiner Vorstellung sollten das monatlich mindestens 2.500 Euro sein. Von dieser Erhöhung würden insbesondere Altenpflegekräfte in den östlichen Bundesländern profitieren. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung lag deren Bruttoverdienst zuletzt durchschnittlich bei knapp 2.400 Euro, in Sachsen-Anhalt sogar nur bei gut 2.100 Euro.

Bereits im Juni hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen für höhere Löhne verabschiedet – darunter die Einsetzung einer ständigen Pflegekommission. Sie könne den Mindestlohn anheben, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht bald auf einen flächendeckenden Tarifvertrag einigen würden, so Spahn.

Die Frage bleibt, wer die steigenden Kosten in der Pflege tragen soll. Der DVLAB hat auch hierzu schon vielfach darauf hingewiesen, dass die Eigenanteile von Bewohnern in Pflegeheimen schon jetzt deren finanzielle Möglichkeiten übersteigen. Der Verband plädiert daher für eine alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung. Kernpunkte sind die Aufhebung der sektoralen Grenze zwischen ambulant und stationär sowie die Einführung bedarfsdeckender Leistungen in der Pflegeversicherung. Das wird der DVLAB auch auf seiner Mitgliederversammlung am 20. November 2019 in Berlin thematisieren.

Foto: Olaf Kosinsky


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