LV Baden-Württemberg: Fachtag zur Agenda 2019


10.10.2018 - Ein Pflegefehler mit Todesfolge geschieht; Ein Nahrungsmittelkeim infiziert eine Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern; Es sind zu wenige Pflegefachkräfte im Dienst. Trotz aller Absicherung können diese und ähnliche Szenarien nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wie steht es um die jeweilige Strafbarkeit der Einrichtungs- und der Pflegedienstleitung? Kann der Träger seine eigene Verantwortung auf diese Leitungen übertragen?

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