Einigung: DPR und DVLAB teilen sich Sitz im Qualitätsausschuss


02.08.2018 - Seit geraumer Zeit verhandeln der DVLAB und der Deutsche Pflegerat (DPR) darüber, wie sich die Berufsverbände ab Herbst 2018 den Sitz im Qualitätsausschuss teilen können. Nun wurden die letzten Schritte unternommen, um die Vereinbarung unter Dach und Fach zu bringen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der DPR die ersten zwei Jahre den stimmberechtigten Sitz einnehmen wird. Anschließend folgt der DVLAB für zwei Jahre. Er wird den Sitz zusammen mit dem DBVA sowie unter Einbeziehung der Sektion Berufs- und Fachverbände im Bündnis für Altenpflege wahrnehmen.

Der Zeit-Jahres-Wechsel mit dem DPR soll rhythmisiert werden.

Weiter sind sich beide Vertragspartner darüber einig, dass sie sich über alle Vorgänge im Qualitätsausschuss fortlaufend umfassend informieren wollen. Vor anstehenden Abstimmungen wollen sie sich untereinander über das Votum verständigen. Wird zum Abstimmungsverhalten keine Vorab-Einigung erzielt, so soll sich der derzeit den Sitz wahrnehmende Partner enthalten.

▶︎ INFO zum Qualitätsausschuss: Zum 1.1.2016 wurde gemäß PSG II (§ 113b SGB XI) der „Qualitätsausschuss Pflege“ errichtet. Der Qualitätsausschuss kann z.B. Aufträge vergeben, um die bestehenden Instrumente der externen Qualitätsprüfung sowie der Qualitätsberichterstattung weiterzuentwickeln sowie die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens auf den Weg zu bringen. Mitglieder sind VertreterInnen der Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommt u.a. eine Stimme für die Pflegeberufeverbände.

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