Neue Pflegeausbildung mit ungleichen Anforderungen


30.06.2018 - Die Bundesregierung hatte für die neue Pflegeausbildung die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entworfen. Darin waren für alle drei Abschlüsse (generalistisch oder Spezialisierung Altenpflege bzw. Kinderkrankenpflege) Anforderungen wie für einen Hochschulabschluss vorgesehen. Zumindest für die Spezialisierung Altenpflege konnten das der DVLAB und das Bündnis für Altenpflege noch verhindern.

Die Ausbildung- und Prüfungsverordnung wurde vom Bundestag am 28. Juni in veränderter Fassung beschlossen. Für die Spezialisierung Altenpflege ist nun kein Bachelor-Niveau mehr vorgesehen. Für die Kinderkrankenpflege und die Generalisten wurde hingegen keine Anpassung vorgenommen.

Der bpa, wie der DVLAB Partner im Bündnis für Altenpflege, hat das in einer Pressemitteilung am 29. Juni kommentiert.

Hier die Pressemitteilung


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