DVLAB nimmt zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Stellung


23.04.2018 - Der Referentenentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeberufegesetz liegt wie berichtet vor. Der DVLAB ist eingeladen worden, dazu gegenüber den zuständigen Bundesministerien Stellung zu nehmen. Das hat der Verband am 19. April 2018 getan.

Er fasst bereits auf Seite 1 seiner Stellungnahme zusammen: „Eine Pflegeausbildung, die u.a. auf die Pflege und Begleitung älterer Menschen vorbereiten soll, muss ein bestimmtes Mindestmaß an Stunden für die Vermittlung der wesentlichen Erkenntnisse aus Theorie und Praxis vorhalten. Wir können diese bei dem vorgelegten Referentenentwurf nicht erkennen und sehen den Willen des Gesetzgebers sowie insbesondere die Vorgaben des Kompromisses nicht erfüllt.“

Auf der letzten Seite seiner sechsseitigen Stellungnahme kommt der DVLAB zu dem Schluss: „Für die zukünftige Sicherstellung der Versorgungsqualität in der Altenpflege durch ausreichend qualifiziertes Personal ist die vorliegende Verordnung in der jetzigen Form nicht geeignet.“

Hier die gesamte Stellungnahme


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