Appell an alle Verbände der Leistungserbringer


21.11.2017 - Der DVLAB ist über eine Entwicklung in Niedersachsen tief besorgt: Dort ist im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die Dauerpflege vorgesehen, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff als Regelleistung und nicht als spezialisierte Leistung der Pflegeheime festzulegen.

Gemeinsam mit sieben weiteren Berufs- und Fachverbänden hat der DVLAB-Bundesverband deshalb sofort alle Verbände der Leistungserbringer angeschrieben, die in Niedersachsen in die Verhandlungen zum Rahmenvertrag eingebunden sind. Der gut begründete Appell lautet: "Wir bitten Sie dringend, Ihre Position zu diesem sehr wichtigen Abschnitt im Rahmenvertrag zu überdenken."

Hier das Schreiben

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