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Die Pflegeversicherungsreform 2017 - Stephan Dzulko
Begriff der Pflegebedürftigkeit§ 14 SGB XI (ab 01.01.2017)
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses
Buches sind Personen, die gesundheitlich
bedingte Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
aufweisen und deshalb der Hilfe durch
andere bedürfen.
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