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Berechnung der einrichtungsindividuellen Eigenanteile und Personalschluessel ab 01.01.2017 gem. § 92e SGB XI
§ 92e Verfahren für die Umrechnung(1) Grundlage für die Ermittlung der ab dem 1. Januar 2017 zu zahlenden Pflegesätze nach § 92d ist der Gesamtbetrag der Pflegesätze, die dem Pflegeheim am 30.September 2016 zustehen, hochgerechnet auf einen Kalendermonat für Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie Bewohner ohne Pflegestufe, aber mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
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