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Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ... vom 24.07.2002 in der Fassung vom 08.06.2009

Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf die Vergabe von Fördermitteln der sozialen und der privaten Pflegeversicherung nach § 45c SGB XI in Höhe von 25 Mio. EUR je Kalenderjahr zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote und für Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für pflegebedürftige Menschen mit Demenz und Pflegebedürftige mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, sowie auf die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe für Pflegebedürftige und Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen (§ 45d SGB XI).

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