Aktueller Sachstand zur Studie


04.10.2017 - Der DVLAB hatte im Frühjahr 2017 zusammen mit der Alzheimerberatung e.V., der DED und dem DBVA die „Altenpflege Arbeitsgruppe Pflegebedürftigkeitsbegriff“ ins Leben gerufen. Sie wollte mit einer größeren Stichprobe überprüfen lassen, in welchen Pflegegrad ein bestimmter Kreis gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tatsächlich eingruppiert wird.

Hintergrund für die Datenerhebung war die Befürchtung, dass Menschen aus diesem Personenkreis, die noch körperlich agil sind und lebenspraktische Verrichtungen unter Anleitung teils noch teilselbstständig vornehmen können, zu niedrig eingruppiert werden könnten. Sie scheinen mehrheitlich in Pflegegrad 4 und nicht wie von der Expertenkommission empfohlen in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden.

Für die Studie wurde im Sommer 2017 in insgesamt 46 Einrichtungen bei knapp 3.500 Bewohnern/Bewohnerinnen eine Einschätzung der Pflegegrade und besonderen Versorgungsbedarfe vorgenommen. Ende September erfolgte gemeinsam mit Dr. Klaus Wingenfeld (Foto) vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld eine erste Sichtung der erhobenen Daten. Am 1. Dezember 2017 sollen die wesentlichen Ergebnisse der Studie auf einem Expertenworkshop in Bielefeld bewertet werden. Der Abschlussbericht zur Studie wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 vorliegen.

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