DVLAB erneut mit starken Kooperationspartnern


03.04.2017 - Der DVLAB hat seine Befürchtungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff öffentlich gemacht. Sorgen bereitet ihm vor allem die überwiegende Eingruppierung in Pflegegrad 4 von körperlich noch agilen, sich unter Anleitung teils noch selbstversorgenden Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und Verhaltensauffälligkeiten. Dieser Personenkreis hat eine besondere Bedarfskonstellation, was eine fortgesetzt zeitintensive Pflege und Unterstützung notwendig macht. Die Expertenkommission hatte für ihn deshalb Pflegegrad 5 vorgeschlagen.

Nun will der DVLAB zu dieser Personengruppe belastbare Daten erheben und auswerten, um ggf. die Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erreichen. Für dieses Vorhaben arbeitet der Verband erneut mit namhafte Kooperationspartnern bzw. Unterstützern zusammen, die alle trägerunabhängig sind: die Alzheimerberatung e.V., die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung (DED) sowie den Deutschen Berufsverband Altenpflege (DBVA). Hinter der entsprechenden Arbeitsgruppe für die Erhebung stehen bisher also fast 50 Einrichtungen mit fast 4.500 pflegebedürftigen Menschen!

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