Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff


31.03.2017 - Der spezifische Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz sollte mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich angemessen berücksichtigt werden. Jetzt ist die Reform da und zeigt: Offensichtlich wurde zuviel versprochen.

Der DVLAB befürchtet, dass Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten zu Verlierern der Reform werden könnten, wenn sie noch körperlich agil sind und sich unter Anleitung noch teilweise selbst versorgen können. Dieser Personenkreis benötigt eine fortgesetzt zeitintensive Betreuung, wird im neuen System aber überwiegend nur in Pflegegrad 4 eingruppiert. Die Expertenkommission hatte für ihn jedoch eine besondere Bedarfskonstellation gesehen und Pflegegrad 5 vorgeschlagen. Nun will der DVLAB seine Befürchtung zu dieser Personengruppe mit einer Erhebung belastbarer Daten untermauern.

Außerdem kritisiert der Verband vehement die Ausführungen in der vom GKV veröffentlichten Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments zu diesem Personenkreis. „Mit 0,2% ist er unter den Betroffenen völlig unterrepräsentiert“, sagt Peter Dürrmann. „Statistisch wiesen vor der Reform 71 % der Pflegeheimbewohner Einschränkungen der Alltagskompetenz auf. Unter diesen Betroffenen zeigten wiederum fast 30 % erhebliche Beeinträchtigungen – sprich: Verhaltensauffälligkeiten!“

Den DVLAB-Bundesvorsitzenden verstört auch der Hinweis in der Studie, dass herausforderndes Verhalten medikamentös (Psychopharmaka) zu lösen sei. „Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Studien und auch allen Erfahrungen aus über 20 Jahren spezialisierter Betreuung von Menschen mit Demenz.“

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