LV Baden-Württemberg: "Denkwürdige Diskussion"


04.06.2016 - Am 31.Mai 2016 hatte die Mitarbeitervertretung des Zentrums für Psychiatrie in Emmendingen (bei Freiburg) zu einem Informationsgespräch zum Thema Generalistik eingeladen. Diese Einladung wurde breit gestreut, damit sich möglichst viele Akteure der Pflege informieren können. Als Redner waren Vertreter von Verdi sowie von der Pflegekammer Rheinland-Pfalz angekündigt.

An dieser Veranstaltung hat auch die DVLAB-Vorsitzende in Baden-Württemberg, Claire Désenfant, teilgenommen. Hier ihr Bericht:

"Leider war die Altenpflege so gut wie gar nicht vertreten. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Mehrheit der Anwesenden, hauptsächlich Krankenhaus-Mitarbeitende, offensichtlich für die Generalistik war. Der Vertreter der Pflegekammer hat freilich für die Generalistik und die Pflegekammer geworben. Seine Begründung: Da sich Pflegekräfte nicht auf der politischen Ebene engagieren würden, müssen sie (zwangs-)vertreten werden. Bei solchen Argumenten frage ich mich ernsthaft: Wo bleibt eigentlich das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen, das im Grundgesetz verankert ist?

In der Diskussion meldete sich auch eine Ärztin zu Wort und erzählte, dass sie als Angestellte und Teilzeitbeschäftigte zwangsweise in der Ärzte-Kammer sei. Positiv daran sei nur das Ärzteblatt. Ansonsten müssen sie Zwangsbeiträge bezahlen und sei verpflichtet, sich fortzubilden – und zwar in ihrer Freizeit und auf eigene Kosten.

In der Tat: Wenn eine Pflegekammer kommt, müssen alle Pflegefachkräfte dort Mitglied sein. Sollten sie ihre Beiträge nicht bezahlen wollen/können, so droht ihnen eine Bußgeldzahlung. Alle Mitglieder müssen Fortbildungen aus dem Angebot der Kammer besuchen. An diesem Punkt unterscheidet sich übrigens die Altenhilfe vom Krankenhaus. Die Altenhilfe-Anbieter, sei es ambulant oder stationär, müssen ihr Personal fortbilden. Dieses wird durch den MDK und die Heimaufsicht (bei stationären Einrichtungen) jährlich geprüft. Krankenhäuser sind dagegen dazu nicht verpflichtet. Mein Fazit: Wir brauchen keine Pflegekammer, sondern eine Verpflichtung der Krankenhäuser, ihr Personal fortzubilden!

Auch bzgl. des Personalschlüssels sind Altenhilfe und Krankenhaus völlig unterschiedlich. Keine Pflegekammer wird den Personalschlüssel von stationären Altenhilfe-Einrichtungen regeln können. Dieses ist schlichtweg gem. SGB XI nicht möglich! Im Krankenhausbereich möchte die Kammer auf die Arbeitsgeber einwirken, damit sie mehr Personal einstellen. Hierfür haben wir jedoch Gewerkschaften! Daher ist nachvollziehbar, dass sich Verdi gegen die Einrichtung von Pflegekammern ausspricht.

Es geht also nicht nur um eine generalistische Ausbildung, es geht auch um die Zwangsverkammerung!

Eine kleine Pointe zum Schluss:
Auf die Frage, was sich nun nach Einführung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz verändert habe, antwortete ihr Vertreter, er würde jetzt immerhin mit dem Bundesgesundheitsminister und seinem Staatssekretär telefonieren. Also doch Bürokratie-Gebilde mit Postenverteilung?"

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