LV Baden-Württemberg: Kritik an Landespersonalverordnung


02.02.2016 - In Baden-Württemberg ist gemäß § 75 SGB XI die „Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (Landespersonalverordnung – LPersVO)“ zum 01.02.16 in Kraft getreten.

Die neue Landespersonalverordnung beschert Baden-Württemberg mit einer möglichen Quote von 52,8 VK auf 80 Einrichtungsplätzen nach Rheinland Pfalz deutschlandweit die zweitbeste Personalbemessung. Beispielsweise kann die PDL jetzt zu 100% dazugerechnet werden. „Faktisch ist das 2016 aber nicht umsetzbar, weil keine oder kaum eine Einrichtung danach verhandelt hat“, stellt Claire Désenfant, DVLAB-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, fest.

Als Meilenstein sieht sie an, dass ab 1. April 2016 zusätzliche Stellen im Qualitätsmanagement sowie für Sonderaufgaben refinanziert werden. Weitere Änderungen betreffen die Bereiche Verwaltung, Hauswirtschaft, Küche und Haustechnik.

Der DVLAB Baden-Württemberg kritisiert jedoch, dass die Zugangsvoraussetzungen für Einrichtungsleitungen unverändert geblieben sind. Hier sind die erforderlichen Qualifikationen nach wie vor flexibel und verlangen keine Berufserfahrung auf Leitungsebene. Unter anderem kann danach jeder die Leitung einer Einrichtung übernehmen, der nach dreijähriger Ausbildung einen staatlich anerkannten Berufsabschluss besitzt, in den letzten fünf Berufsjahren mindestens drei Jahre hauptberuflich in einer stationären Einrichtung bzw. einer vergleichbaren Einrichtung gearbeitet hat und sich in mindestens 950 Stunden zur Einrichtungsleitung hat weiterbilden lassen. Die DVLAB-Landesvorsitzende Claire Désenfant skeptisch: „So könnte theoretisch auch eine 22-jährige Altenpflegerin eine Einrichtung leiten.“


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