PSG II: DVLAB legt Bundesgesundheitsministerium Bedenken dar


01.10.2015 - Der DVLAB hat sich auf seiner Herbsttagung in Gütersloh intensiv mit den Auswirkungen des geplanten Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) befasst. Unter Leitung des Experten Stephan Dzulko sah die 20-köpfige Arbeitsgruppe bedenkliche Folgen des PSG II in Bezug auf die Überleitungsvorschriften bei den Pflegestufen/-graden und Pflegesätzen.

Mögliche Auswirkungen legte der DVLAB in einem ausführlichen Schreiben nun auch dem Bundesgesundheitsministerium dar. "Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, ggf. Erläuterungsbedarf für die Dienstleister und Kostenträger", hieß es im Schreiben an Ministerialrat Dr. Martin Schölkopf (Foto, hier auf dem DVLAB Bundeskongress 2014). Darüber hinaus sandte der DVLAB seine Argumente auch an die pflegepolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen sowie die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundesrates.

Mit dem PSG II wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt. Ausschlaggebend für die Einstufung in dann fünf Pflegegrade soll allein der Grad der Selbständigkeit eines Menschen in allen pflegerelevanten Bereichen sein. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums wird das PSG II ab 2017 die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig stärken. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten und ab 2017 seine Wirkung entfalten. Dann gelten auch das neue Begutachtungsverfahren und die Leistungsansprüche in den fünf Pflegegraden.

Hier das Schreiben des DVLAB

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