Sofort: Personalbemessungssystem einführen!


19.09.2015 - Der DVLAB hat von seiner diesjährigen Klausurtagung ein einstimmiges Signal ausgesandt: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll die zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b SGB XI aufgeben. Eine entsprechende Aufforderung wird der Verband dem BMG zeitnah mit einem Positionspapier zukommen lassen.

In diesem Zusammenhang fordert der DVLAB auch, dass das seit 2000 gesetzlich verankerte Personalbemessungssystem schnellstmöglich eingeführt wird. "Angekündigt wurde dagegen eine mögliche Einführung bis zum Jahre 2020. Das dauert viel zu lange und ist inakzeptabel", hieß es auf der Klausurtagung.

Die Position des DVLAB enthält folgende Kernpunkte:
➤ Die zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b SGB XI führen zu einer Segmentierung der Leistungserbringung, zu einer Abwertung der Pflegeassistenten sowie zu einer Endprofessionalisierung der sozialen Dienste.
➤ Der Personenkreis der zusätzlichen Betreuungskräfte ist dem Bereich Pflege und Betreuung zuzuordnen. Damit geht er im Rahmen des einzuführenden Personalbemessungsverfahrens im Aufgabenbereich der ganzheitlichen Pflege auf.

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