LV Baden-Württemberg: Zu jung für Einrichtungsleitung?


10.07.2015 - In Baden-Württemberg ist im Juli 2015 eine neue Personalverordnung für stationäre Einrichtungen in Kraft getreten. Das beschäftigt auch den DVLAB-Landesvorstand Baden-Württemberg in seiner Juli-Sitzung.

In Paragraf 3 der Verordnung sind die Anforderungen an eine Einrichtungsleitung festgelegt. Unter anderem kann danach jeder die Leitung einer Einrichtung übernehmen, der nach dreijähriger Ausbildung einen staatlich anerkannten Berufsabschluss besitzt, in den letzten fünf Berufsjahren mindestens drei Jahre hauptberuflich in einer stationären Einrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung gearbeitet hat und sich in mindestens 950 Stunden zur Einrichtungsleitung hat weiterbilden lassen. Für die DVLAB-Landesvorsitzende Claire Désenfant heißt das faktisch: „Theoretisch könnten also auch 24-Jährige bereits eine stationäre Einrichtung leiten.“ Für Désenfant ist das „ein Unding“.

Hier die neue Personalverordnung

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