Tarifliche Ausbildungsvergütung: Pflege in der Spitzengruppe


03.08.2026 - Verständlich: Auszubildende wollen von dem, was sie während ihrer beruflichen Ausbildung verdienen, möglichst selbst ihr Leben bestreiten können. In der Pflege wurde dieses Ziel (weitgehend) erreicht! Das zeigen die jüngsten Zahlen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Einschränkung "weitgehend" ist der Tatsache geschuldet, dass das Ziel zumindest für alle Auszubildenden in Pflegeberufen im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes bei Bund und Gemeinden erreicht wurde. Sie verdienten hier im ersten Ausbildungsjahr 2025/26 bundeseinheitlich 1.491 Euro. Und bei den Ländern immerhin 1.441 Euro.

Mit dieser Ausbildungsvergütung führt die Pflege (Öffentlicher Dienst, Bund & Gemeinden) die Spitzengruppe an – noch vor der Vergütung im Versicherungsgewerbe (bundeseinheitlich 1.455 Euro). Die Pflege im Tarifberitt der Länder liegt auf Platz 3 – noch vor dem privaten Bankgewerbe (bundeseinheitlich 1.400 Euro).

Die Daten fußen auf einer aktuellen Auswertung des WSI über 20 ausgewählte Tarifbranchen. Der Autor der Studie und Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, stellt fest: „In den meisten Tarifbranchen liegen die Ausbildungsvergütungen heute auch im 1. Ausbildungsjahr über 1.000 Euro im Monat und übertreffen damit den Bafög-Höchstsatz für Studierende.“ Schwieriger sei die Situation hingegen für die etwa 45 Prozent jener Auszubildenden, die ihre Ausbildung in Betrieben ohne Tarifvertrag absolvieren. Schulten: „Ohne Tarifvertrag erhalten Auszubildende oft deutlich niedrigere Vergütungen und müssen mitunter sogar mit der völlig unzureichenden Mindestausbildungsvergütung von derzeit 724 Euro im Monat auskommen.“

Trotzdem zeigen sich auch bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen quer durch alle Ausbildungsjahre Unterschiede. Die Mehrzahl der untersuchten Tarifbranchen zahlt im ersten Ausbildungsjahr mittlerweile aber (teils deutlich) über 1.000 Euro pro Monat. Hier bleiben nur drei Tarifbranchen unterhalb dieser Marke: die Landwirtschaft im Bezirk Nordrhein (890 Euro) und Mecklenburg- Vorpommern (930 Euro), die Floristik in Westdeutschland (900 Euro) und das Friseurhandwerk in NRW (785 Euro).

Im zweiten Ausbildungsjahr erzielten Auszubildende in Pflegeberufen 2025/2026 im öffentlichen Dienst (Bund & Gemeinden) 1.552 Euro im Monat. Im Tarifbereich Öffentlicher Dienst, Länder, waren es 1.507 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr steigerte sich die Ausbildungsvergütung in der Pflege im Öffentlichen Dienst dann auf 1.653 Euro (Bund, Gemeinden) bzw. 1.613 (Länder).

Das WSI zeigt auch auf: In den letzten 10 Jahren sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Regel deutlich schneller gestiegen als die Tariflöhne. Letztere nahmen zwischen 2015 und 2025 um 35 Prozent zu, während die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im gleichen Zeitraum um 47 Prozent stiegen. Im Jahr 2025 war die Diskrepanz besonders groß: Mit 6,7 Prozent verzeichneten die Ausbildungsvergütungen den stärksten Zuwachs der letzten 10 Jahre. Die Steigerung der Tariflöhne fiel 2025 demgegenüber mit 2,6 Prozent deutlich geringer aus.

In der Pflege (Öffentlicher Dienst, Bund & Gemeinden) war 2025 eine Erhöhung von 5,3 Prozent in der Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr zu verzeichnen (Öffentlicher Dienst, Länder: 4,3 Prozent).

Aus Sicht des DVLAB steht fest: Wenn die Pflege Auszubildende gewinnen und später im Beruf halten will, ist eine attraktive Vergütung nötig. Das ist zwar nicht der einzige ausschlaggebende Baustein, aber ein wichtiger. Ebenso wichtig ist dann aber auch eine vollständige Refinanzierung, die das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) jedoch deckeln will. Das würde der Pflege einen Bärendienst erweisen.

Der DVLAB wird hierzu in seiner Stellungnahme zum Entwurf des PNOG deutlich:
Der Verband schreibt: ... Da die Refinanzierungsmöglichkeit auf die Grundlohnsummen-Steigerung begrenzt werden soll, sind der Aushandlung individueller oder tariflicher Gehaltsniveaus enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus laufen tariflich gebundene Einrichtungen Gefahr, dass die tariflichen Steigerungen höher ausfallen als die Steigerung der Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V. In diesem Fall haben die Einrichtungen die entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. Dies ist jedoch aufgrund des hohen Personalkostenanteils in den Pflegesätzen und Vergütungen für Unterkunft und Verpflegung nicht zu leisten. Dies umso mehr, als dass flächendeckend in allen Bundesländern nur sehr geringe Zuschläge für die Abdeckung von Unternehmerrisiken möglich sind, die diese zusätzlichen Risiken nicht mehr auffangen. Die logische Folge ist, dass Einrichtungen versuchen müssen, sich der Tarifpflicht zu entziehen. Damit wird mit der Neuregelung das genaue Gegenteil dessen erreicht, was ursprünglich erreicht werden sollte.








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