GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Diverse Änderungen
07.07.2026 - Der Bundestag soll am Freitag, 10. Juli 2026, über die geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abstimmen. Noch am gleichen Tag soll der Gesetzentwurf dann auch den Bundesrat passieren. Dieser kann das Gesetz nicht kippen, es aber noch in den Vermittlungsausschuss verweisen.
Bis Freitag könnte sich aber noch einiges ändern. Immerhin bringt die Bundesregierung zum Entwurf über 60 Änderungsanträge in den Entscheidungsprozess ein. Diese sind wohl dem kräftigen Gegenwind aus den Parteien der eigenen Regierungskoalition sowie von den Ländern zum vorgelegten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz geschuldet.
Die AOK berichtet: „Kurz vor der entscheidenden parlamentarischen Abstimmung in dieser Woche sieht das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) nun höhere Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern vor. Zudem wird der Bundeszuschuss weniger stark gekürzt als geplant. Auch die vorgesehenen Belastungen von Versicherten bei Zuzahlungen und Familienversicherung werden in Punkten abgemildert.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich also offenbar zu einer Abschwächung einzelner Punkte durchgerungen.
Änderung…
…sollen zum Beispiel beim Bundeszuschuss mit verabschiedet werden. Jetzt soll die vorgesehene Kürzung von zwei Milliarden Euro geringer ausfallen, nämlich „nur noch“ 1,35 Milliarden Euro weniger. Heißt: 2027 beträgt der Zuschuss insgesamt 13,15 Milliarden, ab 2028 gehen 12,95 Milliarden Zuschuss an die Kassen. Gegenfinanzierung: eine Steuer auf zuckrige Getränke. Bisher beträgt der Zuschuss des Bundes gesamt allerdings 14,5 Milliarden Euro.
Linderung für die Kassen soll es demnach auch beim Zuschuss für Personen in Grundsicherung geben. Statt der geplanten 250 Millionen geht 2027 in diesem Bereich eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zu den Kassen. Ab 2028 werden es rund 1,25 Milliarden Euro, danach mit schrittweiser Steigerung bis 2031. Ab da soll der Zuschuss regelhaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro gezahlt werden.
…bei der Familienversicherung sind ebenfalls Abschwächungen geplant: Wer sich zu Hause um Kinder bis zu deren 12. Lebensjahr kümmert (ursprünglich im Gesetzentwurf: bis zum 7. Lebensjahr), bleibt kostenfrei mitversichert. Für andere mitversicherte Partner*innen werden 2,5 Prozent statt wie geplant 3,5 Prozent vom Beitragspflichtigen erhoben. Und auch die Zuzahlungen sollen nicht mehr jedes Jahr regelhaft an die Höhe der Grundlohnrate angepasst werden.
Spannend bleibt die Frage nach der geplanten Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der häuslichen Pflege und die außerklinische Intensivpflege. Dass Vergütungen künftig nur noch bis zur Höhe der Grundlohnrate steigen sollen (von 2027 bis 2029 sogar mit einem Abschlag in Höhe von einem Prozentpunkt), wie es der Entwurf vorsieht, würde vor allem Ambulante Pflegedienste schwer treffen und in eine unauflösbare Zwickmühle bringen: Einerseits müssen sie nach oder wie Tarif bezahlen – und der hält sich nicht unbedingt an eine zwei- oder dreiprozentige Vergütungssteigerung. Andererseits soll die Refinanzierung gedeckelt werden. Sich die Folgen für ambulante Pflegedienste vorzustellen, benötigt kaum Fantasie, angefangen beim Aufbau eines strukturellen Defizits bis hin zum Verlust an Pflegequalität.
Anzeichen sprechen dafür, dass sich Nina Warken in diesem Punkt erweichen lassen könnte. Und zwar wie in zwei Änderungsanträgen dahingehend vorgesehen, dass tarifliche Lohnsteigerungen zumindest teilweise (50 Prozent) auch oberhalb der Grundlohnsumme refinanziert werden. Allerdings nur für tarifgebundene Träger sowie befristet auf zwei Jahre ...
Sollte sich das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in diese Richtung bewegen, hätte das wohl auch Auswirkungen auf das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Denn auch darin ist die vergleichbare Deckelung von Tarifsteigerungen vorgesehen.
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