PNOG: Erst im Juli im Bundeskabinett


22.06.2026 - Mittlerweile steht wohl fest: Vor der parlamentarischen Sommerpause kann das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nicht mehr verabschiedet werden. Ist das eine gute oder schlechte Nachricht?

Noch am 12. Juni 2026 war der weitere Zeitplan für das PNOG auf dieser Homepage als „sportlich“ bezeichnet worden: Denn der Entwurf des PNOG sollte am 24. Juni 2026 im Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag gehen.

Aus diesen Plänen wird offenbar nichts. Denn am 24. 06. steht das PNOG nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Als neue Termine für die Beratung und Beschlussfassung werden nun die Kabinettssitzungen im Juli gehandelt. Es bleibt abzuwarten, ob davon ein Termin für das PNOG realisiert wird.

Die Langzeitpflege wartet schon lange, viel zu lange auf die längst überfällige Pflegereform. Was Gesundheitsministerin Nina Warken dann aber Anfang Juni 2026 als Referentenentwurf vorgelegt hat, stößt bei Expert*innen, Verbänden, Kommunen und selbst in den eigenen Reihen der Regierungskoalition auf heftige Kritik.

Trotz des unzumutbar engen Zeitfensters, das den Verbänden für ihre Stellungnahmen blieb, haben viele dezidiert Position bezogen – mit einhelligem Tenor.

Der Widerspruch richtet sich insbesondere

▶︎ gegen die Sparlogik statt einer nachhaltigen Strukturreform: Das PNOG diene vor allem der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung durch Leistungseinschränkungen und Kürzungen, ohne die grundlegenden Strukturprobleme der Pflege nachhaltig zu lösen.

▶︎ gegen weitere Belastungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Kritisiert werden vor allem Leistungskürzungen, Budgetbegrenzungen sowie geringere Rentenansprüche für pflegende Angehörige.

▶︎ gegen die Verschlechterung der Versorgung: Die geplanten Änderungen können die Versorgungsqualität beeinträchtigen und insbesondere Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen nicht ausreichend berücksichtigen.

▶︎ gegen die Einschränkung von Wahlfreiheit und Unterstützungsangeboten: hier vor allem die Zweckbindung und Deckelung neuer Budgets sowie der Wegfall bisher flexibler Leistungsformen, was individuelle Hilfen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote erschweren kann.

Die meisten Verbände fürchten durch das PNOG negative Folgen auch für Leistungserbringer durch zusätzliche Belastungen für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste. In diesem Zusammenhang sind auch die geplante befristete Aussetzung der Tariftreue sowie die Deckelung der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen zentrale Kritikpunkte. Diese Vorhaben gefährden die Attraktivität des Pflegeberufs, die Personalgewinnung, die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen und letztlich die Versorgungssicherheit, heißt es.

Der DVLAB hat sich mit einer differenzierten Stellungnahme an der Verbändeanhörung beteiligt.

Uneins ist sich die Branche nun darüber, wie die weitere Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren zu bewerten ist. Möglicherweise hat der massive Gegenwind die Gesundheitsministerin dazu gebracht, sich die vorgebrachten Kritikpunkte doch zu Herzen zu nehmen und den Entwurf des PNOG in diesem Sinne noch einmal zu überarbeiten. Das wäre dann eine gute Nachricht.







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