Bundesrat: Kritisiert geplante Reform der gesetzlichen Krankenkassen
13.06.2026 - Am gestrigen 12. Juni 2026 stand im Bundesrat das von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Tagesordnung. In einer umfangreichen Stellungnahme haben die Länder daran deutliche Kritik geübt.
Hier zusammengefasste Auszüge aus der Stellungnahme:
Forderung nach Ende der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
Darin betonten die Länder, dass es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei nicht vermittelbar, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie weiter belastet würden, während diese Kostenfaktoren unangetastet blieben. Die von der Bundesregierung geplante erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung sei dafür nicht ausreichend. Angesichts der finanziellen Schieflage der Krankenkassen sei es zudem unverständlich, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen reduziert werden soll. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die Beiträge für die Empfänger*innen von Grundsicherung allein zu tragen.
Insolvenzgefahr für Krankenhäuser
Die Länderkammer warnte auch vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung geleistet hätten. Außerdem forderten die Länder, im gesamten Gesundheitssektor – insbesondere bei den Krankenhäusern – den derzeitigen bürokratischen Aufwand abzubauen, um Kosten zu sparen.
Änderungen bei Mitversicherung
Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen bei der Familienversicherung. So fordert er unter anderem, die Besonderheiten bei familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben zu berücksichtigen, in denen Ehepartnerinnen oder Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass insbesondere die soziale Absicherung von Frauen gewährleistet bleibe. Außerdem befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang darauf beruhte, dass nur ein Ehepartner berufstätig sei. Sie forderten daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzuschwächen.
Zahlreiche Änderungsvorschläge
Darüber hinaus schlagen die Länder in der umfangreichen Stellungnahme vor, zahlreiche Einzelregelungen im Gesetzentwurf zu streichen oder zu überarbeiten. Dazu gehören die Streichung des Facharztvorbehalts in der Kieferchirurgie und die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Außerdem sollen beispielsweise Regelungen zu Krankentransportleistungen aus dem Gesetz genommen werden, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung enthalten seien.
Zum Vorhaben der Bundesregierung im GKV Beitragsstabilisierungsgesetz, Tarifsteigerungen in Zusammenhang mit der Intensivpflege und häuslichen Pflege nicht mehr voll zu refinanzieren, sondern zu deckeln, war der Quelle dieser Informationen leider nichts zu entnehmen.
Quelle: bundesrat.de (BundesratKOMPAKT)
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