Einschnitt bei Tarif-Refinanzierung: Rückt näher


20.04.2026 - Für Anbieter von häuslicher Krankenpflege und Intensivpflege sollen Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. So hatte es die FinanzKommission Gesundheit (FKG) in Punkt 57 zur dauerhaften Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV vorgeschlagen. Nun findet sich dieser Punkt auch im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) wieder.

Eine dauerhafte Stabilisierung könne nur erreicht werden, wenn die hohe Ausgabendynamik in der GKV deutlich reduziert und an die Einnahmenentwicklung angepasst werde, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs. Und weiter: „In den vergangenen Jahren sind die Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen deutlich stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, sodass hier mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht wurde. Überproportionale Vergütungs- und Preissteigerungen gefährden die langfristige Finanzierbarkeit der GKV und belasten damit sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler unverhältnismäßig im Hinblick auf das eigene Einkommen. Durch die dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze wird das System der GKV langfristig stabilisiert und eine Gleichverteilung der Lasten über Zeit und Generationen gesichert.“ Die zukünftige Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als feste Obergrenze bedeute daher eine Anpassung der Lohnzuwächse im Gesundheitswesen an die Lohnzuwächse in der Gesamtwirtschaft. Das sei notwendig, da die Zuwächse der Beitragseinnahmen in der GKV maßgeblich von den Lohnzuwächsen in der Gesamtwirtschaft abhängen würden.

Konkret heißt das für die häusliche Krankenpflege: Vergütungen sollen künftig nur noch bis zur Höhe der Grundlohnrate steigen, von 2027 bis 2029 sogar mit einem Abschlag in Höhe von einem Prozentpunkt.

Auch unter dieser Berücksichtigung „werden zukünftig Vergütungssteigerungen von bis zu rund 3 Prozent pro Jahr im Gesundheitswesen ermöglicht, was angesichts einer erwarteten Inflationsentwicklung von rund 2 Prozent weiterhin eine auskömmliche Finanzierung der Kosten der Leistungserbringer und reale Einkommenszuwächse im Gesundheitswesen ermöglicht“, so der Gesetzgeber im Referentenentwurf.

Das fatale an der Situation: Pflegeanbieter würden damit in eine Zwickmühle geraden. Einerseits müssen sie nach oder wie Tarif bezahlen – und der hält sich nicht unbedingt an eine zwei- oder dreiprozentige Vergütungssteigerung. Andererseits soll die Refinanzierung gedeckelt werden. Sich die Folgen für ambulante Pflegedienste vorzustellen, benötigt kaum Fantasie, angefangen beim Aufbau eines strukturellen Defizits bis hin zum Verlust an Pflegequalität.

Noch bis zum heutigen Montag (20.04.) können die Verbände zum Referentenentwurf Stellung beziehen. Sie haben ihn laut Ruhrgebietskonferenz Pflege aber erst am 16. April erhalten. Ein Schelm, wer dahinter System vermutet….


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